Lexipedia

19.3982 · Interpellation · 2019-09-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit Ende Juli ist die Axenstrasse zwischen Flüelen und Sisikon infolge eines Murganges und Steinschlaggefahr gesperrt. Seither sind die zuständigen Instanzen mit Hochdruck daran, die Situation zu bereinigen, um die Axenstrasse wieder zu öffnen. Die Axenstrasse ist Teil der A4 und liegt deshalb grundsätzlich in der Verantwortung des Bundes. Im Tagesdurchschnitt wird sie von zirka 16 000 Fahrzeugen befahren, in der Ferienzeit sind es bedeutend mehr. Der lange Unterbruch hat gravierende volkswirtschaftliche Auswirkungen. Da der Verkehr nun via A2 Seelisbergtunnel-Hergiswil (NW)-Luzern umgeleitet wird und bei Hergiswil eine Baustelle besteht, kommt es regelmässig zu zusätzlichen Staus.

Mit dem Projekt "A4 Neue Axenstrasse" wollen der Bund und die Kantone Schwyz und Uri die Sicherheit und Verfügbarkeit dieser Verbindung erhöhen und die Gemeinde Sisikon vom Durchgangsverkehr entlasten. Seit Herbst 2014 läuft das Plangenehmigungsverfahren. Allerdings verzögern Einsprachen die Baugenehmigung des Bundes.

Bei der betroffenen Bevölkerung sind nun diverse Fragen aufgekommen. Und das interkantonale Axenkomitee, welches gegen das Projekt "A4 Neue Axenstrasse" Einsprache erhoben hat, hält Folgendes fest: "Auch wenn der geplante Axentunnel bereits fertiggestellt wäre, könnte die Strasse nicht offen gehalten werden. An der Abbruchstelle befindet sich auch die neue Strasse nicht im Tunnel. Geplant ist dort vielmehr eine Galerie, die sich näher am Berg befindet als die heutige Strasse und die Felsbrocken der aktuellen Grösse von Hunderten von Tonnen nicht standhalten könnte" (Quelle: "Urner Wochenblatt", 17. August 2019, Seite 3).

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Was hat der Bund, zusammen mit den betroffenen Kantonen, zur raschestmöglichen Wiedereröffnung der Axenstrasse unternommen?

2. Was hat der Bund, zusammen mit den betroffenen Kantonen, zugunsten der Minderung negativer volkswirtschaftlicher Auswirkungen geprüft und unternommen?

3. Hätte das geplante Projekt "A4 Neue Axenstrasse" diesem Naturereignis im Bereich Gumpisch standgehalten, oder anders gefragt, wäre die neue Axenstrasse bei diesem Ereignis offen geblieben?

4. Welchen Einfluss hat dieses Naturereignis im Bereich Gumpisch auf das Projekt "A4 Neue Axenstrasse"? Sind Projektanpassungen notwendig?

5. Wie stellt der Bund sicher, dass bei allfälligen Projektänderungen keine weiteren zeitlichen Verzögerungen entstehen, damit das Projekt "A4 Neue Axenstrasse" realisiert und insbesondere der Sisikoner Tunnel raschestmöglich gebaut und eröffnet werden kann?

6. Bis wann kann mit der Baugenehmigung des Bundes für das Projekt "A4 Neue Axenstrasse", unter Berücksichtigung der noch hängigen Einsprachen und deren Weiterzugsmöglichkeiten, gerechnet werden?

7. Wie können beim Projekt "A4 Neue Axenstrasse" die Verfahren gestrafft und insbesondere der Bau des Sisikoner Tunnels beschleunigt werden?

8. Welche Massnahmen werden getroffen, um bei ähnlichen Ereignissen, bis zur Eröffnung der neuen Axenstrasse, besser gewappnet zu sein?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Axenstrasse musste nach einem Steinschlag am 28. Juli 2019 aus Sicherheitsgründen für längere Zeit gesperrt werden. Ungefähr 120 000 Kubikmeter Fels und Stein stürzten talwärts und lagerten sich als Schuttmaterial im Gumpischtal ab. In der Folge wurden die grossen Felsblöcke gesprengt. Zudem wurden Steinschlag-Schutznetze montiert und eine Überwachungs- und Warnanlage installiert. Diese Arbeiten wurden, sofern es die Witterungsverhältnisse zuliessen, während sieben Tagen pro Woche ausgeführt. Gleichzeitig wurden auch Unterhaltsarbeiten vorgezogen, um zukünftige temporäre Verkehrseinschränkungen oder Sperrungen zu vermeiden.

2. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die geplanten Bauarbeiten bzw. Nachtsperrungen auf den entsprechenden Umfahrungsstrecken N2 und A14 nach dem Ereignis vom 28. Juli 2019 so weit wie möglich reduziert, um den Verkehrsfluss zu optimieren. Der Kanton Uri hat - zusammen mit den Transportunternehmen - das Angebot im öffentlichen Verkehr angepasst. Dies mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen der Sperrung einer wichtigen Verkehrsachse wie der Axenstrasse zu minimieren. Betroffene Betriebe, welche Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden zu verzeichnen hatten, konnten sich für Kurzarbeit bei der Arbeitslosenversicherung anmelden. Die Öffentlichkeit wurde auf verschiedenen Kanälen (Medienmitteilungen, Flugblätter, Flyer usw.) informiert. Auf diese Weise konnten die wirtschaftlichen Einbussen der Betroffenen minimiert werden.

3./4. Die geplante Galerie in Gumpisch ist aktuell so konzipiert, dass sie Steinschlagereignisse, wie sie statistisch alle 100 Jahre auftreten, sowie Lawinen und Murgangereignisse, wie sie statistisch alle 300 Jahre auftreten, aufzunehmen und abzuleiten vermag. Der Steinschlag vom 28. Juli 2019 wird zurzeit geologisch und geotechnisch untersucht. Aufgrund der Ergebnisse prüfen die zuständigen Stellen, ob die getroffenen Belastungsannahmen für die Dimensionierung der Galerie in Gumpisch angepasst werden müssen. Erst danach kann beurteilt werden, ob und wie die Galerie allenfalls verstärkt werden soll.

5. Die geplante Galerie in Gumpisch lässt bereits heute bautechnische Verstärkungen zu, die zu keiner wesentlichen Änderung gegenüber dem ursprünglichen Projekt führen. Demnach ist keine Neuauflage des Projekts zu erwarten, die das Verfahren zeitlich verzögern könnte.

6./7. Das Verfahren ist derzeit aufgrund von mehreren Einsprachen beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hängig. Der Entscheid des UVEK kann angefochten werden (Weiterzug der Plangenehmigungsverfügung an das Bundesverwaltungsgericht und an das Bundesgericht). Es ist vor diesem Hintergrund nicht möglich, den Zeitpunkt der Baugenehmigung vorauszusagen oder das Verfahren zu straffen oder zu beschleunigen.

8. In den nächsten Monaten werden im betroffenen Gebiet weitere Schutzmassnahmen getroffen (Sprengung von weiteren grossen Felsblöcken, Montage weiterer Steinschlag-Schutznetze usw.). Geprüft werden auch die Erstellung eines Ableitdamms sowie weitere nachhaltige bauliche Massnahmen. Die Überwachungs- und Warnanlage bleibt bis auf Weiteres in Betrieb.

Antwort des Bundesrates.