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19.4054 · Interpellation · 2019-09-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Mit der Digitalisierung verstärkt sich auch die Schattenseite des Internets: Immer mehr Kinder und Jugendliche werden Opfer von sexuellen Belästigungen und Kontaktaufnahme zwecks sexuellen Missbrauchs (vgl. "EU Kids online Schweiz"-Studie). Der Markt mit Kindesmissbrauchsabbildungen - Kinderpornografie - in und aus der Schweiz boomt (vgl. die jährlich stark steigende Zahl von Verdachtsmeldungen von ausländischen Polizeidiensten, wie dem FBI).

1. Wie viele Fälle von pädosexuellen Straftaten im Internet werden jährlich via Melani-Meldeformular gemeldet? Müsste das Formular nicht einfacher gestaltet und leicht zugänglich aufgeschaltet sein? Ist der Bundesrat der Ansicht, dass einem Bürger oder einer Bürgerin klar ist, dass kinderpornografisches Material unter den Begriff Cyberkriminalität fällt?

2. Wie koordiniert der Bund die Fallkomplexe, welche meist über eine Kantonsgrenze hinausgehen?

3. Das Bundesamt für Polizei hat aufgrund einer Vereinbarung mit dem Kanton Schwyz verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen in Bezug auf pädosexuelle Straftaten durchgeführt. Zu wie vielen Verfahren und Verurteilungen führen diese verdachtsunabhängigen verdeckten Ermittlungen? Zu wie vielen Verfahren führt die verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlung einzelner Kantone im Durchschnitt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Seit 2003 können Verdachtsmeldungen zu verbotener Pornografie (Art. 197 StGB) und Kindsmissbrauch via Online-Formular an Kobik resp. seit 2016 direkt an das Bundesamt für Polizei (Fedpol) gemeldet werden. Diese Meldungen werden auf Strafbarkeit überprüft, triagiert und dem zuständigen Kanton übermittelt. Beim Fedpol gingen über das Bürgermeldeformular 2018 insgesamt 374 Meldungen zu pädokriminellen Inhalten im Internet ein.

Das Melani-Meldeformular ist die zentrale Bürgermeldeplattform für sämtliche Vorfälle betreffend Informationssicherheit (Cybersicherheit) und ist nicht für strafrechtlich relevante Meldungen gedacht. Beide Bürgermeldeplattformen werden aktuell überarbeitet. Ein besonderer Fokus gilt dabei auch der Benutzerfreundlichkeit. Da nicht allen Bürgern bewusst ist, dass derartige pädokriminelle Straftaten zur Cyberkriminalität zählen, wird das neue Meldeformular beim Fedpol spezifisch auf die Meldung pädokrimineller Internetseiten ausgelegt und auch so benannt werden.

2. Die Strafverfolgung der Pädokriminalität (auch online) ist Aufgabe der Kantone. Die digital begangenen Delikte haben aber fast immer einen Auslandbezug - sei es, weil die Täter vom Ausland aus operieren, weil die Opfer nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland sind oder weil die Tatmittel und die Beweise von ausländischen Providern stammen. Gemäss Zentralstellengesetz (ZentG, SR 360) nimmt das Fedpol bei der Bekämpfung der Pädokriminalität die sogenannten Zentralstellenaufgaben wahr, wozu auch die Sicherstellung der Schnittstelle zwischen dem Ausland, dem Fedpol und den kantonalen Polizeikorps zählt. Zu den Leistungen vom Fedpol zählen der kriminalpolizeiliche Informationsaustausch mit Interpol und Europol, der Betrieb der 24/7-SPOC nach Budapest-Konvention, die Entsendung eines Cyberpolizeiattachés ans Liaison Bureau von Europol und der Betrieb der nationalen Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Das Fedpol entlastet die Kantone durch die Triage und direkte Zuteilung an den oder die betroffenen Kantone und durch die Koordination interkantonaler Fallkomplexe. Die Aufgaben werden durch verschiedene Einheiten innerhalb vom Fedpol wahrgenommen, welche zusammen das Nationale Cybercrime-Kompetenzzentrum (NC3 Fedpol) bilden. Zur Sicherstellung des Informationsgleichstandes der Kantone verbreitet das Fedpol die relevanten Informationen via das operative Netzwerk Ermittlungsunterstützung digitale Kriminalitätsbekämpfung (Nedik) und über die nationale Arbeitsgruppe Kindsmissbrauch.

3. Die aktiven Recherchen (inkl. verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen) vom Fedpol führten 2018 zu insgesamt 393 Strafanzeigen. Da die Strafverfolgungskompetenz gegen Pädokriminalität bei den Kantonen liegt, hat das Fedpol keine Kenntnis über die Anzahl Verurteilungen und über kantonale verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen.

Die Bekämpfung der digitalen Kriminalität stellt die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen vor Herausforderungen, welche nur gemeinsam als sogenannte Verbundaufgabe angegangen werden können. Seit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zum koordinierten Vorgehen bei der Bekämpfung der Internetkriminalität vom 19. Dezember 2001 zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der KKJPD ("Kobik-Vereinbarung") haben die meisten Kantone nicht nur die notwendigen Rechtsgrundlagen für die verdeckte Fahndung im Internet geschaffen, sondern auch ihre fachlichen Kompetenzen ausgebaut. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) wird auch das Fedpol über eine gesetzliche Grundlage für verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen im Internet verfügen.

Antwort des Bundesrates.