Kennt der Bund alle Metaboliten von zugelassenen Pestiziden, und wie viele davon gelten heute als "nicht relevant"?
19.4295 · Interpellation · 2019-09-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Metaboliten entstehen aus in der Schweiz zugelassenen Pestizidwirkstoffen?
2. Kommt es vor, dass nach der Zulassung neue Metaboliten gefunden werden? Wie oft und was führt zu ihrer Entdeckung?
3. Ein Metabolit kann laut Bundesrat "beispielsweise toxischer als seine Muttersubstanz" sein (19.5457). Welchen Einfluss haben Neuentdeckungen von Metaboliten auf die Zulassung der Muttersubstanz?
4. Wie viele der heute bekannten "nicht relevanten" Metaboliten wurden im Schweizer Grundwasser bereits gesucht und bestimmt? Gilt für sie ein Summengrenzwert?
5. Wie viele der heute als nicht relevant geltenden Metaboliten könnten aufgrund einer Neubeurteilung künftig als "relevant" eingestuft werden?
6. Welche Folgen könnte es für Mensch, Umwelt und Volkswirtschaft haben, wenn "nicht relevante" Metaboliten im Grund- und Trinkwasser weiterhin ignoriert werden?
7. Was kostet es heute pro Jahr, die zugelassenen Pestizidwirkstoffe und ihre "relevanten" Metaboliten im Grund- und Trinkwasser zu überwachen, und wer bezahlt diese Überwachung? Was würde es kosten, alle nicht relevanten Metaboliten zu überwachen?
8. In der Schweiz gilt ein Summenwert von 0,5 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser, für alle Pestizidwirkstoffe und deren "relevante" Metaboliten. Indirekt gilt der Wert auch für Grundwasser. Wurde er durch die Neueinschätzung der Chlorothalonil-Metaboliten irgendwo überschritten?
Begründung
Wegen Bedenken gegenüber der gesundheitsgefährdenden Wirkung von Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser entschied die EU-Kommission, die Metaboliten R417888, R419492, R471811, SYN507900, M3, M11, M2, M7 und M10 umgehend als "relevant" einzustufen. Die Schweiz folgte diesem Entscheid teilweise.
Da "nicht relevante" Metaboliten von Bund und Kantonen nicht systematisch beobachtet werden, besteht weitgehende Unkenntnis bezüglich ihres Vorkommens, ihrer Verbreitung und ihrer Konzentration in Grund- und Trinkwasser. Wird ein "nicht relevanter" Metabolit wegen neuen Erkenntnissen als "relevant" eingestuft, kann er - wie bei Chlorothalonil - bereits seit Jahren in weit höheren Konzentrationen in Grund- und Trinkwasser vorkommen, als dies aufgrund seiner Neueinstufung gesetzlich zulässig ist.
Stellungnahme des Bundesrates
Metaboliten sind Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, die im Wasser auftreten können. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz werden "relevante" und "nicht relevante" Metaboliten unterschieden. Bei ersteren gilt für das Grund- und Trinkwasser ein zulässiger Höchstwert von 0,1 und für letztere ein solcher von 10 Mikrogramm pro Liter. Die beiden Höchstwerte sind unterschiedlich, weil "nicht relevante" Metaboliten nach aktuellem Wissensstand für Mensch und Tier nachweislich nicht gesundheitsgefährdend sind. Bei den "relevanten" Metaboliten von Chlorothalonil ist zwar nicht belegt, dass sie gesundheitsgefährdend sind. Dennoch gilt in der Schweiz und in der EU der tiefe Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter, um eine Gefährdung von Mensch und Tier auszuschliessen.
1. Zuständig für die Risikobewertung von Pflanzenmittelwirkstoffen ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), während das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) über die Zulassung entscheidet. Auf der Internetseite des BLW ist eine Liste verfügbar zu allen Pflanzenschutzmitteln und ihren Abbauprodukten, die vom BLV schon auf ihre Relevanz hin beurteilt wurden (www.blw.admin.ch > Nachhaltige Produktion > Pflanzenschutzmittel > Nachhaltige Anwendung und Risikoreduktion > Schutz des Grundwassers > Dokument "Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser"). Diese Liste enthält aktuell 183 Metaboliten; sie wird laufend anhand neuer Erkenntnisse erweitert.
2. Die Beurteilung der Toxizität der Metaboliten war früher kein Kriterium für die Zulassung. Dies gilt auch für den Wirkstoff Chlorothalonil, der in den Siebzigerjahren zugelassen wurde. Im Rahmen einer gezielten Überprüfung werden daher in der Schweiz ältere Pflanzenschutzmittel seit 2010 reevaluiert. Dabei werden auch die Metaboliten eines Wirkstoffes zum ersten Mal beurteilt. So ist es möglich, dass bei bereits zugelassenen Wirkstoffen noch nicht bekannte Metaboliten gefunden werden. Abhängig vom Prüfungsergebnis wird eine Bewilligung für ein Pflanzenschutzmittel entweder unverändert oder mit Anpassungen erteilt bzw. entzogen.
3. Die Zulassung für einen Pflanzenschutzmittelwirkstoff wird nur erteilt, wenn Einträge des Wirkstoffes und seiner "relevanten" Metaboliten in das Grund- und Trinkwasser von mehr als 0,1 Mikrogramm pro Liter ausgeschlossen werden können. Kommt ein solcher Stoff in einer geringeren Menge vor, kann nach international anerkannten Standards ("Threshold of Toxicological Concern"-Konzept) davon ausgegangen werden, dass er kein nennenswertes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Ergibt die Reevaluation zugelassener Pflanzenschutzmittel, dass dies nicht erfüllt ist, werden die Anwendungsvorschriften aktualisiert oder die Bewilligung entzogen.
4. "Nicht relevante" Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wurden u. a. in Untersuchungsprogrammen des Bundes und der Kantone gemessen. Dem Bundesrat liegen einzig die Zahlen zur nationalen Grundwasserbeobachtung (Naqua) des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vor. Dort wurden 2017 Spuren von 19 "nicht relevanten" Metaboliten verschiedener Wirkstoffe gefunden. Bewilligungen von neuen Pflanzenschutzmitteln werden nicht erteilt, wenn einzelne "nicht relevante" Metaboliten des Wirkstoffes in Konzentrationen von über 10 Mikrogramm pro Liter erwartet werden.
5. Die Problematik bei den Metaboliten ist nicht eine Umstufung von "nicht relevant" zu "relevant", sondern dass bei älteren Pflanzenschutzmitteln die Metaboliten erstmals in der seit 2010 stattfindenden gezielten Überprüfung toxikologisch beurteilt wurden (so bei Chlorothalonil im Jahr 2018). Dabei werden sie je nach Risikobewertung als "relevant" oder "nicht relevant" eingestuft. Aktuell sind noch 30 Pflanzenschutzmittel in Überprüfung. Seit Beginn der Überprüfung wurden fast hundert Wirkstoffe überprüft. Es ist das erste Mal mit Chlorothalonil, dass diese Situation eintritt.
6. Obwohl bei "nicht relevanten" Metaboliten nach dem aktuellen Wissensstand eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier ausgeschlossen werden kann, gilt für sie ein Höchstwert. Damit wird das Ziel verfolgt, das Grundwasser aus ökologischen Gründen möglichst frei von künstlichen, langlebigen Stoffen (u. a. Metaboliten) zu halten. Daher werden "nicht relevante" Metaboliten denn auch im Zulassungsverfahren, im Rahmen der gezielten Überprüfung wie auch in Überwachungs- und Monitoringkampagnen berücksichtigt. Das bedeutet u. a., dass sich ihr Vorkommen auf die Zulassung eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffes auswirken kann (vgl. Ziff. 4). Eine Unterscheidung zwischen "relevanten" und "nicht relevanten" Metaboliten analog zur EU ist weiterhin notwendig, um bei der Zulassung und im Vollzug verhältnismässige Auflagen und risikobasierte Massnahmen festlegen zu können.
7. Die Analytik von Pflanzenschutzmittelrückständen im Grundwasser kostet im Langzeitmonitoring pro Jahr rund 800 000 Franken. Diese Kosten tragen BAFU und kantonale Fachstellen gemeinsam. Um die Grundwasserqualität im Detail vor Ort zu überwachen, betreiben die kantonalen Fachstellen darüber hinaus meist ein detailliertes kantonales Messnetz. Dort fallen für die Analytik von Pflanzenschutzmittelrückständen im Grundwasser ebenfalls Kosten an, wobei dabei gleichzeitig auch noch andere Stoffe untersucht werden. Die Kontrolle des Trinkwassers liegt bei den Wasserversorgern, die auch die Kosten dafür tragen. - Eine Ausweitung der Grund- und Trinkwasserbeobachtung auf alle "nicht relevanten" Metaboliten erscheint aufgrund der fehlenden Gesundheitsgefährdung unverhältnismässig. Sie wäre zudem eine grosse Herausforderung, da Referenzstandards für jede zusätzliche Substanz benötigt und auch spezifische analytische Verfahren entwickelt werden müssten. Daher ist es zentral, mithilfe der Informationen aus dem Zulassungsverfahren die wichtigsten Substanzen im Monitoring zu priorisieren.
8. Ausgewählte Chlorothalonil-Metaboliten werden in grösserem Massstab erst seit 2019 analysiert. Ein vollständiger und statistisch belastbarer Datensatz dazu wird daher erst ab 2020 zur Verfügung stehen. Soweit eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die Wasserversorger angewiesen, mögliche Massnahmen zur Einhaltung der Höchstwerte zu treffen.
Antwort des Bundesrates.