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19.4528 · Interpellation · 2019-12-19

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Seit langer Zeit stehen in der Schweiz immer zwei verschiedene Kampfflugzeugtypen gleichzeitig im Einsatz. Dies ist mit dem F-5 Tiger und dem F/A-18 Hornet auch heute der Fall. Mit dem Ende der F-5-Tiger-Ära und dem im laufenden Beschaffungsverfahren geäusserten Wunsch, in Zukunft nur noch auf einen Kampfflugzeugtyp zu setzen, wird mit einer langjährigen Tradition gebrochen.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Ein Grossteil der F-5-Tiger-Flotte wird nicht mehr zum Einsatz kommen. Wie hoch sind die dabei zu erwarteten Kosteneinsparungen?

2. Die Medien haben darüber berichtet, dass möglicherweise 20 unserer F-5-Tiger-Flugzeuge von den USA zurückgekauft werden. Einige sehen in diesem Verkauf eine Geschäftsstrategie der USA. So verspreche sich diese von diesem Geschäft, dass der amerikanische Kampfjet F-35 in der zukünftigen Entscheidung des Bundesrates berücksichtigt wird. Können diese Informationen bestätigt werden und wie beurteilt der Bundesrat diese Angelegenheit?

3. Mit dem Ausscheiden der F-5 Tiger, die für den Luftpolizeidienst verwendet wurden, wird ein zusätzliches Arbeitspensum auf die F/A-18 Hornet zukommen. Was sind die zusätzlichen Kosten für diese zusätzliche Aufgabe?

4. Welche Vorteile sieht der Bundesrat darin, mittelfristig nur einen Kampfflugzeugtyp zu haben, das heisst ein Flugzeug, das sehr leistungsfähig und sehr teuer im Betrieb ist?

5. Welche Nachteile sieht der Bundesrat in Punkt 4?

6. Wenn wir über zwei Flugzeugtypen verfügen würden, wobei die "weniger" leistungsfähigen Flugzeuge aber immer noch genügend Kapazität für einen Grossteil der Luftpolizeieinsätze haben und das bei geringeren Betriebskosten: Wäre das nicht eine ideale Lösung, sowohl im Hinblick auf die Pilotenausbildung, auf eine bessere Ressourcenallokation und auf den dahinfallenden Einsatz der teuersten und leistungsstärksten Flugzeuge? Schliesslich wird immer wiederholt, dass der Materialverschliess gerade beim Start und bei der Landung sehr hoch ist.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Ausserbetriebnahme von 27 F-5 Tiger reduziert die jährlichen Flugstunden der Luftwaffe um rund 1000 Stunden. Dies führt zu einer Senkung bei den Kerosinkosten von etwa 3,7 Millionen Franken pro Jahr. Werden die Einstellung des Schiessbetriebs und der Wegfall der Lagerkosten für die F-5 eingerechnet, die an die US Navy verkauft wurden (22 Stück), so ergibt sich eine jährliche Einsparung von rund 4,5 Millionen Franken.

2. Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Verkauf der nicht mehr betriebenen F-5 an die USA und der Typenwahl eines neuen Kampfflugzeuges.

3. Die permanente Bereitschaft im Luftpolizeidienst wird bereits heute ohne F-5 sichergestellt. Seine Verwendung für den Luftpolizeidienst ist nicht mehr eingeplant, sondern beschränkt sich ausschliesslich auf spontane Einsätze bei Tag und bei guten Sichtverhältnissen. Folglich ergeben sich betreffend Luftpolizeidienst keine zusätzlichen Kosten.

4. Eine Ein-Flotten-Strategie vereinfacht die Beschaffung, die Ausbildung, den Unterhalt und das Lebenswegmanagement und führt in all diesen Bereichen zu einer Kostenreduktion. Auch andere Luftstreitkräfte in Europa, die eine mit der Schweizer Luftwaffe vergleichbare Grösse aufweisen, setzen auf eine Ein-Flotten-Strategie bei Kampfflugzeugen (zum Beispiel Dänemark, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Finnland oder Belgien).

5. Eine Ein-Flotten-Strategie hat den Nachteil, dass bei technischen Problemen möglicherweise die gesamte Flotte betroffen ist. Das Restrisiko ist allerdings vertretbar; es wird auch von anderen Luftstreitkräften getragen, die eine ähnliche Grösse aufweisen wie die Schweizer Luftwaffe. Bislang waren Luftwaffe und heimische Industrie stets in der Lage, rasch auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren und gleichzeitig die erforderliche Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, beispielsweise als am F/A-18 Risse entdeckt wurden.

6. Im Bericht "Luftverteidigung der Zukunft - Sicherheit im Luftraum zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung" der VBS-internen Expertengruppe wurde untersucht, ob es allenfalls sinnvoll sein könnte, anstelle oder in Ergänzung zu Kampfflugzeugen bewaffnete Trainingsflugzeuge zu beschaffen. Eine solche Alternativkonzeption wurde aus verschiedenen Gründen für unzweckmässig erachtet. Leistungsschwächere Flugzeuge wie Jettrainer können ein modernes Mehrzweckkampflugzeug nicht ersetzen. Sie erfüllen nicht die Anforderungen an ein für den Schweizer Luftraum geeignetes Flugzeug für den Luftpolizeidienst. In einem bewaffneten Konflikt, d.h. für die Luftverteidigung, liessen sie sich überhaupt nicht einsetzen.

Die Luftwaffe braucht keinen Jettrainer. Ein solcher käme nur als Ersatz für den PC-21 infrage. Dies wäre jedoch weder unter ökonomischen noch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Im Gegensatz zu einem Jettrainer fallen mit dem PC-21 neben den tieferen Beschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten bei vergleichbarer Ausbildungseffizienz wesentlich geringere Umweltbelastungen an. Mit dem Ersatz des F-5 - der mit einem Jettrainer vergleichbar ist - konnten die Ausbildungskosten auf dem PC-21 pro Auszubildendem von rund 13 Millionen Franken auf etwa 2 Millionen Franken gesenkt werden. Unterdessen hat sich auch Frankreich für diesen Weg entschieden und den PC-21 für die Ausbildung seiner Kampfjetpiloten beschafft.

Antwort des Bundesrates.