Anpassung des Kernenergiegesetzes zwecks Vorbeugung gegen Ring-Fencing-Strategien der AKW-Betreibergesellschaften
19.502 · Parlamentarische Initiative · 2019-12-19
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Kernenergiegesetz ist dahingehend zu verbessern, dass Ring-Fencing-Strategien im Bereich der Nachschusspflicht gemäss Artikel 80 KEG von Betreibern von Atomkraftwerken innerhalb von Muttergesellschaften und Atomkraftwerken in Partnerwerke eingeschränkt und ggf. verhindert werden können.
Begründung
Mit der Beantwortung der Interpellation 19.3986 ist einmal mehr deutlich geworden, dass die Regelungen in den Atomkraftwerk-Partnerwerken nicht transparent und für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar sind. Das Bundesamt für Energie hat nun die Gesellschafter der KKW Leibstatdt AG und der KKW Gösgen-Däniken AG aufgefordert, die Partnerverträge auszuhändigen. Nach der Aushändigung wird es darum gehen, umgehend die Nachschusspflicht gemäss Artikel 80 KEG sowohl für Atomkraftwerke in Muttergesellschaften (Mühleberg, Beznau I und II) als auch für Kernkraftwerke in Partnerwerken (Gösgen und Leibstadt) zu regeln. Mit der im Raum stehenden Ring-Fencing Strategie der Alpiq Holding SA ist anzunehmen, dass die Nachschusspflicht heute gesetzgeberisch und auch in den KKW-Partnerverträgen noch nicht so geregelt ist, dass grösserer finanziellen Schaden vom Bund abgewiesen werden kann. Es ist daher gesetzgeberisch sicherzustellen, dass die Nachschusspflicht der KKW-Betreiber nicht durch unternehmerische Strategien ausgehöhlt werden kann.