19.5033 · Fragestunde. Frage · 2019-03-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Mit einer Publikation vom 23. Februar 2019 weist Gigahertz darauf hin, dass die kantonalen Umweltämter in Absprache mit den Mobilfunkbetreibern versuchen, zahlreiche Mobilfunk-Sendeanlagen unter dem Deckmantel einer "Bagatelländerung" ohne Baubewilligung auf den neuen Mobilfunkstandard 5G aufzurüsten.
Stimmen die Aussagen?
Stellungnahme des Bundesrates
Für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können auch die Verfahren etwas anders ablaufen. Der Bund macht den Kantonen diesbezüglich keine Vorgaben. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sowie die weiteren baurechtlichen Vorschriften müssen aber in jedem Fall, unabhängig vom Verfahren, eingehalten werden.