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Wintersaison. Gibt der Bundesrat dem Druck des Auslands nach und zwingt er damit die Tourismuswirtschaft definitiv in die Knie?

20.1063 · Dringliche Anfrage · 2020-12-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In allen Wintersportorten unseres Landes hat der Bundesrat bisher die Betreiber von Seilbahnen und alle Akteure des Wintertourismus im Glauben lassen, sie könnten Skifahrerinnen und Skifahrer und andere Gäste, die ihre Anlagen nutzen, empfangen, wenn sie mit aller Sorgfalt erarbeitete Schutzkonzepte vorlegten, die den Ernst der Lage berücksichtigen und auf die konkrete Situation zugeschnitten sind. Und nun das: Zweifelsfrei unter dem internationalen Druck - wo doch Bundesrat Berset noch vor wenigen Tagen auf die Souveränität der Schweiz verwies - soll nun derselbe Bundesrat Berset dem Gesamtbundesrat vorgeschlagen haben, den Besuch in den Skigebieten drakonischen Bedingungen zu unterstellen. Dadurch würde deren Betrieb, wenn nicht ganz verunmöglicht, so doch auf jeden Fall unrentabel.

1. Gibt es objektive Tatsachen im Zusammenhang mit der Epidemie in der Schweiz, die eine solche Kehrtwende rechtfertigen?

2. Beruht diese Kehrtwende (von der wir hoffen, dass sie sich nicht realisiert) auf etwas anderem als dem Druck der Nachbarländer?

3. Die Vorbereitungen, die die Seilbahnbetreiber (und mit ihnen die ganze Tourismusbranche) entsprechend den Vorschriften des Bundes und der Kantone getroffen haben, könnten vergeblich getroffen worden sein. Haben diese, ganz zu schweigen von den mehr oder weniger eingeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern dieses Landes, die sich nach frischer Luft sehnen, nicht allen Grund, sich verraten zu fühlen?

4. Zwar gibt es diese Situation mit Todesfällen und Hospitalisierungen, die eindeutig direkt auf Covid-19 zurückzuführen sind. In den Skigebieten ist aber alles parat, um die für unsere Wirtschaft so wichtigen Gäste zu empfangen. Sollte der Bundesrat nicht angesichts dessen, den Wintertourismusgebieten nicht noch mehr Einschränkungen auferlegen als diejenigen, die auf die konkrete Situation zugeschnitten in den Schutzkonzepten vorgesehen sind?

5. Sollte der Bundesrat trotz allem dem Druck des Auslands nachgeben, ist er dann bereit, dem Parlament einen Notfallplan vorzulegen zur Abfederung der durch die drohenden Massnahmen verursachten wirtschaftlichen und sozialen Katastrophe, ein Notfallplan, der voll und ganz vom Bund finanziert würde?

Stellungnahme des Bundesrates

1., 3. und 4. Es ist das Ziel des Bundesrates, dass Skigebiete über die Festtage öffnen können. Am 4. Dezember 2020 hat er Rahmenbedingungen für den Wintersport festgelegt. Der Bundesrat begrüsst, dass die Betreiber von Skigebieten Schutzkonzepte ausgearbeitet haben. Diese stellen eine gute Grundlage für die Durchführung des Wintertourismus während der Pandemie dar. Angesichts der hohen Fallzahlen sind aber weitere Massnahmen notwendig. Der Bundesrat hat diese Mindestanforderungen an die Schutzkonzepte einheitlich festgelegt, um für alle Wintersportlerinnen und Wintersportler die gleichen Bedingungen zu schaffen. Die Kantone sind verpflichtet, die Regeln zu kontrollieren. Werden wesentliche Probleme festgestellt, sind die Skigebietsbetreiber zu ermahnen. Dauern die Missstände an, muss die Bewilligung entzogen werden.

2. Verschiedene europäische Länder überlegen sich, unter welchen Umständen Wintersport mit der aktuellen epidemiologischen Lage vereinbart werden kann. Die Schweiz steht diesbezüglich mit mehreren Ländern in Kontakt. Es ist das Ziel des Bundesrats, die Öffnung der Skigebiete über die Festtage zu ermöglichen, falls die epidemiologische Situation es erlaubt. Die Entscheide des Bundesrates vom 4. Dezember 2020 sind Ausdruck dieses Willens. Diese Position wird auch den Partnerländern vermittelt.

5. Der Bundesrat verfolgt seit Beginn der Pandemie die Strategie, Härtefälle bei unmittelbar betroffenen Wirtschaftsbereichen sowie Arbeitnehmenden und Selbständigen rasch und gezielt abzufedern. So hat der Bundesrat seit Beginn der Epidemie ein breites Spektrum an Massnahmen in Kraft gesetzt, um betroffene Unternehmen unterstützen zu können. Neben der Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung und der Einführung des Corona-Erwerbsersatzes kann sich der Bund seit dem 1. Dezember 2020 an kantonalen Härtefallmassnahmen für besonders stark von der Pandemie betroffene Betriebe beteiligen (Covid-19-Härtefallverordnung, SR 951.262); zusammen mit den Mitteln der Kantone sind für Härtefallmassnahmen bis zu 2.5 Milliarden Franken vorgesehen. Diese Unterstützung steht auch den Betrieben im Bereich Wintertourismus zur Verfügung.

Antwort des Bundesrates.

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