20.1080 · Anfrage · 2020-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am Sonntag, 13. Dezember 2020, wurden die Zeitungen der Tamedia nicht in die Kioske und anderen Verkaufsstellen der Westschweiz geliefert. Die Tamedia war der Ansicht, dass es in Anbetracht der Schliessung der Deutschschweizer Geschäfte gerechtfertigt sei, das gesamte Westschweizer Verteilnetz nicht zu bedienen, obwohl die Kioske in diesem Teil der Schweiz sehr wohl geöffnet waren.
Beabsichtigt der Bundesrat, die Tamedia zu dieser Entscheidung zur Rede zu stellen, im Wissen, dass das Unternehmen staatliche Beiträge für die Zustellung von Zeitungen erhält? Kann man hoffen, dass dieser Vorfall eine einmalige Ausnahme bleibt?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am Freitag, 11. Dezember 2020 die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Die neuen Massnahmen sind bereits am darauffolgenden Tag in Kraft getreten. Für Läden beschloss der Bundesrat eine Sperrstunde ab 19 Uhr und die Schliessung an Sonn- und Feiertagen. Kantonen mit günstiger epidemiologischer Entwicklung wurden gewisse Ausnahmen zugestanden.
Gemäss Auskünften von Tamedia ging das mit der Pressebelieferung der Verkaufsstellen betraute Unternehmen davon aus, dass die Kioske am Wochenende gesamtschweizerisch geschlossen bleiben. Entsprechend wurden weniger Exemplare gedruckt und die Logistik neu organisiert. Als im Laufe des Samstags klar wurde, dass die Kioske in der Westschweiz dennoch geöffnet sind, war es zu spät, um die Liefersysteme erneut umzustellen.
Tamedia hat dies bedauert und sich bei den Kundinnen und Kunden entschuldigt. Das Unternehmen hat umgehend Massnahmen ergriffen, um am darauffolgenden Wochenende und darüber hinaus die Belieferung des gesamten geöffneten Verkaufsstellennetzes der Westschweiz sicherzustellen.
Die Belieferung wurde von Tamedia nicht pauschal und ohne Rücksicht auf die Westschweiz eingestellt. Vielmehr hat das Unternehmen durch die Nichtbelieferung der Verkaufsstellen einen wirtschaftlichen Schaden erlitten. Die Umsatzeinbusse im Verkauf betrug 24 Prozent. Hinzu kamen nicht quantifizierbare Verluste im Werbemarkt.
Antwort des Bundesrates.