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20.3159 · Motion · 2020-04-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Änderung der COVID 2 Verordnung einen klaren Plan für die etappierte Rückkehr in die Normalität zu erstellen, der unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage folgende Punkte umfasst:

- Für Branchen, die auch nach dem 11. Mai aus gesundheitspolitischen Überlegungen nicht zurück in den normalen Betrieb können, bezeichnet der Bundesrat Tätigkeiten, welche ab dem 11. Mai von diesen Branchen angeboten werden können (z.B. Fitnesstraining nach Voranmeldung, Verpflegung im Restaurant).

- Schulen, Kinderbetreuungsstätten, usw. sollen bis spätestens zum 11. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen müssen.

Selbstverständlich gelten die Vorschriften des Bundesrates sowie die Branchenkonzepte zur Wahrung der Gesundheit von Mitarbeitenden sowie Kundinnen und Kunden nach Massgabe der Öffnung.

Eine Minderheit der Kommission (Zanetti Roberto) beantragt, die Motion abzulehnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Vorgehen zur stufenweisen Lockerung der Massnahmen nicht allen Wünschen aus Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden kann. Die im März getroffenen, weitführenden Massnahmen haben dazu geführt, dass sich die Übertragungsraten des Coronavirus deutlich reduziert haben. Eine gleichzeitige Lockerung vieler oder gar aller Massnahmen birgt ein grosses Risiko, dass durch einen erhöhten Publikumsverkehr die Ansteckungen wieder deutlich zunehmen könnten und eine erneute Verschärfung der Massnahmen wohl unausweichlich wäre, um die Epidemie wieder unter Kontrolle zu bringen. Dies gilt es - sowohl zum Schutz der Gesundheit wie auch zum Schutz der Wirtschaft - zu verhindern.

Deswegen hat der Bundesrat entschieden, eine etappenweise Lockerung der Massnahmen zu verfolgen. In seiner Sitzung vom 29. April 2020 hat er festgelegt, dass ab 11. Mai 2020 ein Grossteil der Branchen ihren Betrieb wieder aufnehmen können. So können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen. In den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet.

Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass er mit seinem Entscheid vom 29. April 2020 das Anliegen dieser Motion bereits weitgehend umgesetzt hat.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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