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20.3167 · Interpellation · 2020-04-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die per Notrecht beschlossenen Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung, insbesondere die Kurzarbeit, sind entscheidend für die wirtschaftliche Krisenbekämpfung. Sie schützen das Produktionspotential und die Arbeitsplätze. Die Beanspruchung der Kurzarbeit in der aktuellen Krise übersteigt allerdings alle bisherigen Erfahrungen. Der bisher gesprochene Beitrag des Bundes in der Höhe von 6 Milliarden Franken wird bald aufgebraucht sein.

Es stellen sich deshalb folgende Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosenversicherung?

2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die pandemiebedingten Mehrkosten nicht den Beitragszahlenden und der Wirtschaft aufgebürdet werden dürfen (was die Krise noch verschärfen würde), sondern vom Bund zu tragen sind?

3. Auf welchem Weg will er die zusätzliche Finanzierung durch den Bund aufgleisen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Jahr 2020 hat die COVID-19-Krise zu einem beispiellosen Anstieg der Kosten für Kurzarbeitsentschädigung geführt. Die Voranmeldungen für Kurzarbeit haben seit Mitte März 2020 sprunghaft zugenommen. Bisher haben die Betriebe für 1.5 Mio. Arbeitnehmende für März und 1.9 Mio. für April Kurzarbeit angemeldet. Es ist davon auszugehen, dass sich die Kosten für Kurzarbeitsentschädigungen im Monat April auf rund 5 - 7 Mrd. Franken belaufen werden. Die Zusatzausgaben für den Monat März dürften knapp die Hälfte dieser Summe betragen.

Seit Mitte März stieg zudem die Zahl der registrierten Arbeitslosen um 35'750 auf rund 153'300, jene der Stellensuchenden um 42'200 auf rund 229'620. Die Arbeitslosen- und die Stellensuchenden-Quoten stiegen damit bisher um knapp 0.8 respektive 0.9 Prozentpunkte auf 3.3 Prozent und 5.0 Prozent. Im April verlangsamte sich der Anstieg gegenüber der zweiten Hälfte März. Für die Dauer der COVID-19-Krise hat der Bundesrat daher maximal 120 zusätzliche Taggelder beschlossen, um während des Lockdowns Aussteuerungen zu vermeiden.

Gemäss den Schätzungen der Fachgruppe für Konjunkturprognosen des Bundes vom 23. April 2020 wird für das Jahr 2020 eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 3.9 Prozent erwartet.

Im Jahr 2021 wird mit einer Quote von 4.1 Prozent gerechnet. Daher ist auch bei der Arbeitslosenentschädigung mit deutlichen Mehraufwänden für die ALV zu rechnen.

2. Dem Bundesrat ist bewusst, dass die ALV aufgrund der COVID-19-Krise ausserordentlich grosse finanzielle Aufwendungen wird leisten müssen. Zugleich ist dem Bundesrat wichtig, dass die ALV über genügenden finanziellen Spielraum verfügt und jederzeit handlungsfähig bleibt. Eine Überschuldung des Fonds der ALV nach Art. 90c AVIG aufgrund der COVID-19-Krise will der Bundesrat vermeiden, auch weil dies eine Beitragserhöhung und eine AVIG-Revision zur Folge hätte.

3. Der Bundesrat hat am 20. März 2020 im Rahmen eines Nachtrags zum Voranschlag 2020 eine Zusatzfinanzierung von 6 Milliarden Franken an die ALV beschlossen. Er prüft die weitere finanzielle Entwicklung des Fonds der ALV laufend und wird bei Bedarf weitere Massnahmen beschliessen. Er steht dabei im engen Austausch mit den Sozialpartnern und den Kantonen.

Die Arbeitslosenversicherung kann indes im Prinzip Bundesdarlehen auch über die Schuldenobergrenze hinaus aufnehmen. Die Liquidität der ALV ist somit jederzeit gewährleistet.

Antwort des Bundesrates.