20.319 · Standesinitiative · 2020-06-04
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesversammlung wird eingeladen, eine Verfassungsgrundlage auszuarbeiten, um eine international koordinierte Besteuerung von Kerosin zu ermöglichen. Der Bund hat sich dafür einzusetzen, dass das Chicagoer Abkommen von 1944 entsprechend angepasst wird. Die Einnahmen dieser Abgaben sollen für Klimaschutzmassnahmen verwendet werden.
Begründung
Fliegen ist die am wenigsten umweltfreundliche Art des Reisens. Neben dem Ausstoss von CO2 werden gleichzeitig auch Stickoxide und Feinstäube emittiert, welche die Luftqualität beeinträchtigen.
Der Bund hat bisher keine wirksamen Massnahmen gegen die Klima- und Luftbelastung durch den Flugverkehr getroffen.
Heute gilt für den Flugverkehr das Gegenteil des Verursacherprinzips. Das Fliegen wird im Gegensatz zu den anderen Mobilitätsformen sogar steuerlich bevorzugt: Der internationale Flugverkehr zahlt z.B. weder eine Mehrwertsteuer noch eine Mineralölsteuer, wie dies Autofahrende tun. Die steuerliche Bevorzugung untergräbt somit das Bestreben der Schweiz nach mehr Klimaschutz.
Um die Ziele zu erreichen, wird es letztlich auch um Verhaltensänderungen bei jedem Einzelnen gehen. Die preislichen Verlockungen der Billigflieger verleiten oft zu Flugreisen, die auch alternativ mit dem Zug bewerkstelligt werden könnten. Damit entsprechende Änderungen im Konsumverhalten jeder und jedes Einzelnen erreicht werden, müssen auf nationaler und auf internationaler Ebene die Rahmenbedingungen angepasst werden. Die aufgrund der internationalen Regelungen im Luftverkehr bestehende Steuerbefreiung für Kerosin, welche auf dem Chicagoer Abkommen von 1944 basiert, das seinerseits unter ganz anderen Voraussetzungen und mit völlig anderen Zielsetzungen abgeschlossen wurde, ist aus heutiger Sicht aufzuheben. Die Schweiz soll sich dafür einsetzen, dass das Chicagoer Abkommen von 1944 so abgeändert wird, dass eine international koordinierte Besteuerung von Kerosin möglich ist.
Die Einnahmen, welche die Einführung der Kerosinbesteuerung mitbringen würde, sollten mit einer direkten Zweckbindung zur Förderung von CO2-sparenden Massnahmen verbunden sein. Dies kann durchaus im Sinne einer lokalen CO2-Reduktion durch Massnahmen zur Senkung der Emissionen direkt beim Flughafen oder zur Verringerung des Gebäudeenergieverbrauchs erfolgen. Als weitere Verwendungsmöglichkeit wäre auch eine Rückerstattung der Mittel an die Bevölkerung zu prüfen.
Um unerwünschte Nebeneffekte wie z.B. örtliche Verlagerungen von Flugbewegungen zu minimieren, von denen insbesondere die Bevölkerung im Umland des binationalen EuroAirport, Flughafen Basel-Mulhouse, negativ getroffen wäre, soll eine möglichst international harmonisierte Lösung angestrebt werden.