20.3264 · Motion · 2020-05-04
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Moratorium vorzuschreiben für die Erteilung von neuen Grenzgängerbewilligungen (Ausweis G). Das Moratorium soll so lange gelten, wie die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in Kraft sind.
Begründung
Covid-19 und erst recht die Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung dieser Pandemie haben die ganze Schweiz in einem noch nie da gewesenen Ausmass gelähmt und die Wirtschaft und die Gesellschaft in eine Krise von ebenfalls beispiellosem Ausmass gestürzt. Die ersten Opfer- die die Krise noch lange spüren werden - sind die inländischen Arbeitskräfte, ob mit Schweizer Pass oder ohne. So war Ende April 2020 ein Drittel aller Angestellten in der Schweiz (1,85 Millionen) auf Kurzarbeit und mehr als 150 000 Personen waren arbeitslos.
Um zu verhindern, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz unverschuldet auf der Strecke bleiben, muss die Einhaltung des Inländervorrangs durchgesetzt werden, den Volk und Kantone am 9. Februar 2014 angenommen haben und der in der Bundesverfassung verankert ist (Art. 121a Abs. 3). Da die Massnahmen zur Grenzschliessung nicht auf die Grenzgängerinnen und Grenzgänger ausgeweitet wurden (vgl. dazu die Ausnahme in Art. 3 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 der COVID-19-Verordnung 2), ist ein Moratorium für die Erteilung neuer Grenzgängerbewilligungen (Ausweis G) nötig. Das Moratorium soll so lange gelten, wie die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in Kraft sind.
Diese befristete Einschränkung wird sicher dazu beitragen, dass die Schweizer Arbeitgeber, insbesondere die öffentlichen und privaten Arbeitgeber im Spitalbereich, in Bezug auf ihre Ausbildungs- und Rekrutierungspolitik und in einer Langzeitperspektive unverzüglich die Schlussfolgerung ziehen, die sich aufgrund der aktuellen Krise bereits jetzt aufdrängt: Die Schweiz muss alles tun, um ihre Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften zu verringern, insbesondere in gewissen strategischen Bereichen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist seit Beginn der Krise um eine ausgewogene Strategie bemüht, welche die Bedürfnisse im Gesundheitsbereich, die wirtschaftlichen Anforderungen und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigt.
Zunächst hat der Bundesrat ab dem 13. März 2020 sämtliche Massnahmen zur Beschränkung der Einreise und des Aufenthalts beschlossen, die notwendig waren, um eine Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern und die Kapazitäten des Schweizer Gesundheitssystems zu wahren. Die damit einhergehenden Beschränkungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.12.681) sind nach Artikel 5 von Anhang I des Abkommens zulässig. Die Einführung eines Moratoriums für die Erteilung neuer Grenzgängerbewilligungen zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Gesundheitslage verbessert, wäre mit dem FZA unvereinbar.
Dadurch, dass das FZA trotz der Krise nicht ausgesetzt wurde, war sichergestellt, dass insbesondere die Arbeitskräfte im Gesundheitssektor in den Grenzregionen weiterhin einreisen konnten, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Mit seinen Entscheiden vom 29. April, 27. Mai und 12. Juni 2020 hat der Bundesrat die Einreisebeschränkungen parallel zur wirtschaftlichen Öffnung schrittweise wieder gelockert, mit dem Ziel, nach und nach zur Normalität zurückzukehren. Jeder Schritt erfolgte nach einer eingehenden Risikoanalyse, die die Gesundheitslage berücksichtigte.
Der Bundesrat hat ausserdem zahlreiche Massnahmen ergriffen, um den wirtschaftlichen Schock infolge der Pandemie abzufedern. Der Erhalt von Arbeitsplätzen und die rasche Erholung der Wirtschaft stehen im Zentrum seiner Strategie. Er hat deshalb namentlich die Bedingungen für Kurzarbeit angepasst und verschiedene Formen der Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige vorgesehen. Die Schweizer Wirtschaft bleibt dabei auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen, wo im Inland nicht hinreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll das Ziel der Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials durch Schweizer Arbeitgeber weiterhin konsequent verfolgt werden. Deshalb hat der Bundesrat die Stellenmeldepflicht per 8. Juni 2020 wieder aktiviert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.