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20.3361 · Interpellation · 2020-05-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Coronakrise hat in den meisten Lebensbereichen zahlreiche Einschränkungen gebracht. Derzeit werden nun verschiedene Lockerungen umgesetzt. Grosse Einschränkungen und Probleme gibt es aber nach wie vor im Bereich der Religionsausübung. Der Besuch von Religionsstätten wie Kirchen, Synagogen und Moscheen ist untersagt, was viele Menschen hart trifft, denn gerade in Krisenzeiten bieten die Religionen Trost und Halt.

Die Überführung von Leichen muslimischer Menschen in ihre Heimatländer ist praktisch verunmöglicht. Für gewisse Religionen gibt es trotz langjähriger Forderungen in vielen Kantonen keine eigenen Grabfelder wie etwa für die Muslime oder die Aleviten. Die Unzufriedenheit über diesen Zustand wächst täglich. Lösungen sind unumgänglich.

Ich ersuche deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche generellen Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Religionsausübung in allen Bereichen und Formen trotz Coronakrise zu fördern oder zumindest nicht zu behindern?

2. Ist er bereit, den Besuch von Religionsstätten umgehend zu ermöglichen unter Wahrung der notwendigen Sicherheitsvorschriften?

3. Ist er bereit, die Überführung von Leichen muslimischer Menschen in ihre Heimatländer aktiv zu unterstützen?

4. Ist er bereit, den Angehörigen von Religionsgemeinschaft wie beispielsweise für muslimische Menschen oder die Aleviten zu eigenen Grabfeldern zu verhelfen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die zeitweilig eingeschränkte Religionsausübung, insbesondere das Verbot der gemeinsamen Feier von Gottesdiensten, für viele Menschen einen massiven Eingriff bedeutet.

1. Die Durchführung von Gottesdiensten war bis zum 28. Mai 2020 aufgrund des damals generell geltenden Veranstaltungsverbotes nicht möglich. Die verschiedenen Religionsgemeinschaften haben aber zahlreiche Angebote entwickelt, die sich an einzelne Personen richten oder virtuell wahrgenommen werden können. Nichtsdestotrotz ist das Erleben von Gemeinschaft und geteiltem Glauben beeinträchtigt. Der Bundesrat hat daher am 20. Mai 2020 entschieden, die Öffnung der Gottesdienste vorzuziehen und religiöse Zusammenkünfte noch vor Aufhebung des Veranstaltungsverbotes vom 6. Juni 2020 wieder zuzulassen.

2. Der Bundesrat hatte keine Schliessung der Gotteshäuser angeordnet, sondern im Rahmen des Veranstaltungsverbots, das dem Schutz vor Krankheitsübertragungen dient, die Durchführung von Gottesdiensten verboten. Die Wiederzulassung der Gottesdienste bedingte das Vorliegen resp. die Umsetzung von Schutzkonzepten, die die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Erfassung der Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten beinhalten. Die verschiedenen Religionsgemeinschaften haben sich im Vorfeld der Öffnung der Gottesdienste intensiv mit der Thematik befasst und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wertvolle Beiträge für ein Rahmenschutzkonzept zur Verfügung gestellt.

3. Schätzungen von Bestattungsunternehmungen gehen davon aus, dass über 90 Prozent der Muslime in der Schweiz im Herkunftsland begraben werden möchten. Dies gilt insbesondere für die erste Generation. Der Bundesrat weiss im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise um die Schwierigkeiten der Rückführung von Verstorbenen in gewisse Länder wie Tunesien, den Sudan oder Libyen; insbesondere in die muslimischen Länder des Balkans wie auch in die Türkei sind aber nach wie vor Überführungen möglich. Die Voraussetzungen für die Überführung von Verstorbenen sind in Artikel 67 bis 73 der Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (SR 818.101.1) geregelt. Verstorbene Muslime, die nicht in ihre Herkunftsländer transportiert werden können, werden in Kühlräumen aufgebahrt oder auf Schweizer Friedhöfen in muslimischen Grabfeldern beerdigt.

4. Die Anlegung von Friedhöfen und auch die Eröffnung von Grabfeldern für bestimmte Religionsgemeinschaften ist Sache der Gemeinden und Städte, die - im Rahmen des kantonalen Rechts - in ihren Friedhofsgesetzen solches vorsehen können. Die Kantone können gegenüber den Gemeinden entsprechende Empfehlungen abgeben. Der Bundesrat unterstützt das Ansinnen, muslimische Grabfelder anzulegen, es kommt ihm in dieser Angelegenheit aber keine Kompetenz zu.

Antwort des Bundesrates.