20.3582 · Interpellation · 2020-06-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das AKW Beznau 1 hat als ältester Reaktor Europas mehrere Auflagen zur Alterungsüberwachung und Zustandsdiagnose. Die Auflagen resultieren aus vergangenen Sicherheitsberichten, dem Langzeitsicherheitsbericht 2010 und den nötigen Überprüfungen des durch Einschlüsse geschwächten Reaktordruck-behälters.
Die Revision 2020 des AKW Beznau 1 wurde gemäss AXPO-Medienmitteilung unter Corona Restriktionen und nur mit dem notwendigsten Personal durchgeführt. Dies lässt erahnen, dass dadurch auch der Prüfumfang reduziert wurde. Dazu nachfolgende Fragen:
1. Der Betreiber des AKW Beznau hätte 2018 einen überarbeiteten Langzeitsicherheitsbericht zum AKW Beznau einreichen sollen. Der 2018 eingereichte Bericht wurde vom ENSI zurückgewiesen. Wurden in der Revision 2020 wegen der Corona Beeinträchtigung Untersuchungen zurückgestellt, welche in die ausstehenden Berichte einfliessen müssten? Wenn Ja, welche? Werden die Berichte wegen Corona zusätzlich verzögert?
2. Die ENSI Forderung 4.3-1 zur Langzeitsicherheit 2010 fordert vom KKB jährlich einen aktuellen Ermüdungsbericht für alle ermüdungsrelevanten Stellen der Blöcke 1 und 2. Konnten in der Corona bedingt verkürzten Revision 2020 "alle" ermüdungsrelevanten Stellen kontrolliert werden? Wenn nicht welche?
3. Der Liste der "Geschäfte des ENSI" (Welche seit dem Fukushima Super-GAU nicht mehr öffentlich zugänglich ist) lässt sich entnehmen, dass Forderungen, wie zum Beispiel zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung 2012, immer noch in Bearbeitung sind. Wurden in der Revision 2020 Untersuchungen zu Beznau bezogenen ENSI-Geschäften aufgrund der Corona bedingt verkürzten Revision 2020 zurückgestellt? Wenn Ja welche?
4. Die Stahldruckschale des Beznau Reaktors korrodiert seit Jahren. Wurden in der Revision 2020 Untersuchungen zur Korrosion der Stahldruckschale, deren Korrosionsraten sowie Wanddickenmessung durchgeführt? Wenn ja, welches ist der Wanddicken Zustand?
5. Wurden in der Revision 2020 Ultraschall oder Wirbelstrom Untersuchungen am Reaktordruckbehälter oder dessen Ein- Austrittsstutzen durchgeführt? Wurden solche Aufgrund der Corona Umstände reduziert oder verschoben?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Umfang der Revisionsarbeiten muss auch in Pandemiezeiten den gesetzlichen Anforderungen an die nukleare Sicherheit genügen. Diese Vorgaben wurden in der angepassten Revisionsplanung, die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geprüft und gutgeheissen wurde, berücksichtigt. Das ENSI hat sich im Rahmen von Inspektionen, Kontrollen und aufgrund technischer Berichte vergewissert, dass alle gesetzlich erforderlichen Arbeiten im Kernkraftwerk Beznau 1 nach Vorschrift ausgeführt wurden. Andernfalls hätte das ENSI das Wiederanfahren nach der Jahresrevision 2020 verweigert.
Zur Frage 1:
Nein, während der Revision 2020 des Kernkraftwerkes Beznau 1 wurden keine Untersuchungen zurückgestellt, welche in die anstehende Periodische Sicherheitsüberprüfung einfliessen müssten. Die Berichte werden nach aktuellem Stand wegen des Coronavirus nicht zusätzlich verzögert.
Zur Frage 2:
Im Jahr 2020 konnten bisher alle im Rahmen der Ermüdungsüberwachung notwendigen Arbeiten durchgeführt werden.
Zur Frage 3:
Nein, es wurden keine ENSI-Geschäfte aufgrund der pandemiebedingt verkürzten Revision 2020 vom Kernkraftwerk Beznau 1 zurückgestellt.
Zur Frage 4:
Im Revisionsstillstand 2020 des Kernkraftwerkes Beznau 1 wurden Wanddickenmessungen an der Stahldruckschale des Primärcontainments planmässig durchgeführt. Es wurden keine bewertungspflichtigen Auffälligkeiten festgestellt.
Zur Frage 5:
Im Jahr 2020 waren weder Ultraschall- noch Wirbelstrom-Untersuchungen am Reaktordruckbehälter oder dessen Ein- und Austrittsstutzen vom Kernkraftwerk Beznau 1 geplant.
Antwort des Bundesrates.