Lexipedia

20.3836 · Motion · 2020-06-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt:

1. Den Mittelbedarf für die Programmvereinbarung Wald 2020-2024, insbesondere für die Schutzwaldpflege und den Waldschutz, bei den Kantonen im Rahmen der laufenden NFA-Periode neu zu erheben.

2. Die Mittel im Rahmen der bestehenden Programmvereinbarung Wald 2020-2024 so zu erhöhen, dass die festgehaltenen Leistungsziele erreicht und die vereinbarten Waldleistungen nachhaltig erbracht werden können.

3. Im Bedarfsfall Nachkredite für das laufende Jahr bereitzustellen.

Begründung

Die Ergebnisse des LFI4 zeigen, dass der Anteil an nicht bewirtschafteter Waldfläche weiter zugenommen hat. Insbesondere in den Berggebieten hat der Holzvorrat zugenommen und der Wald ist dichter geworden. Im Schutzwald sind jedoch regelmässige Pflegeeingriffe nötig, um eine kontinuierliche Waldverjüngung zu sichern und damit die dauerhafte Schutzwirkung des Waldes aufrechtzuerhalten. Wird die Schutzwaldpflege vernachlässigt, ist der Wald anfälliger auf Störungen wie Sturm oder Borkenkäferbefall. Zudem dauert es nach einem Schadensereignis länger bis der Wald wieder seine volle Schutzwirkung entfaltet. Die Alternative zur Schutzwaldpflege sind kostspielige Verbauungen.

Seit Abschluss der Erhebungen zum LFI4 im Jahr 2017 haben durch die extremen Wetterbedingungen in den Jahren 2018 und 2019 die Waldschäden stark zugenommen. Durch den massiven Borkenkäferbefall bei der Fichte im Jahr 2019 (zweithöchster je registrierter Befall in der Schweiz) wurden die Holzmärkte europaweit mit Schadholz überschwemmt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise haben die angespannte Lage auf dem Holzmarkt zusätzlich verschärft. Werden die nötigen Forstschutzmassnahmen mangels Holzabsatz nicht rechtzeitig ausgeführt, ist mit einer weiteren Zunahme der Käferverbreitung zu rechnen. Kommt es zu einem flächendeckenden, unkontrollierten Absterben der Fichte ohne Holzverwertung, wird der Wald mittelfristig zur CO2-Quelle.

Aufgrund des eingeschränkten Holzmarktes muss mit höheren Kosten für die Erbringung aller Waldleistungen gerechnet werden, welche bisher über den Holzverkauf mitfinanziert wurden. Dies trifft im Speziellen auf den Waldschutz und die Schutzwaldpflege zu. Um die Waldleistungen dauerhaft zu sichern und Folgekosten von Schadereignissen tief zu halten, werden mehr Bundesmittel benötigt. Der Bundesrat ist aufgefordert, die Mittel im Rahmen der bestehenden Programmvereinbarung Wald 2020-2024 und in Absprache mit den Kantonen so zu erhöhen, dass die festgehaltenen Leistungsziele erreicht und die vereinbarten Waldleistungen nachhaltig erbracht werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung einer regelmässigen Waldbewirtschaftung, gerade auch angesichts des Klimawandels. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie die Kantone spielen dabei eine wichtige Rolle und stehen momentan vielerorts vor einer herausfordernden Aufgabe. Die Anpassung des Waldes an den Klimawandel hat zum Ziel, Waldfunktionen auch zukünftig sicherzustellen, und ist damit eine langfristige Aufgabe. Parlament und Bundesrat haben die Thematik bereits 2017 aufgenommen und mit der Ergänzung des Bundesgesetztes über den Wald (WaG; SR 921.0) Massnahmen zu Vorkehrungen zum Klimawandel verankert (Art. 28a WaG). Die Bundesbeiträge für die Schutzwaldpflege (Art. 37 Abs. 1 Bst. a) und die Jungwaldpflege (Art. 38a Abs. 1 Bst. f WaG) wurden um jährlich 20 Millionen Franken erhöht. Weiter kann der Bund den Kantonen auch ausserhalb des Schutzwaldes Abgeltungen an Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden, die durch Naturereignisse oder Schadorganismen verursacht werden (Art. 37a WaG), gewähren.

Erst Ende 2019 haben Bund und Kantone die neuen Programmvereinbarungen Wald 2020-2024 abgeschlossen. Die vereinbarten Mittel basieren auf bisherigen Erfahrungswerten und einer Schätzung der Kantone. Aus Sicht des Bundesrates besteht mit dem aktuellen Bedarf der Kantone kein Anlass, die Programmvereinbarungen bereits im ersten Jahr der neuen Periode anzupassen. Die Kantone haben aber verschiedene Möglichkeiten, die Mittel während der Vereinbarungsdauer auf geänderten Bedarf abzustimmen: So sind neu die bisherigen Programme "Schutzwald, Waldbiodiversität" und "Waldbewirtschaftung" in einer einzigen Programmvereinbarung Wald zusammengefasst. Dies erlaubt den Kantonen, die pro Teilprogramm budgetierten Mitteln bei Bedarf im Einverständnis mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) mittels Alternativerfüllungen umzuverteilen. Zudem hat das BAFU im Ausnahmefall die Möglichkeit, aufgrund der jährlichen Berichterstattung Mittel von einem Kanton zum anderen umzulagern. Dieser Prozess hat sich bewährt. Er stellt sicher, dass die öffentliche Hand ihre zur Verfügung stehenden Mittel bedarfsgerecht einsetzt.

Vor wenigen Wochen hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion Engler (Hêche) (19.4177) beauftragt, zusammen mit den Kantonen im Sinne der Verbundaufgabe eine integrale Strategie für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel vorzulegen. Die Strategie soll die erforderlichen Instrumente sowie finanziellen Mittel festlegen, damit der Wald seine verschiedenen Funktionen erfüllen und nachhaltig bewirtschaftet werden kann. Der Bundesrat begrüsst diesen integralen Ansatz und lehnt deshalb eine vorgezogene Anpassung der Instrumente und eine allenfalls damit einhergehende Mittelaufstockung zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.