20.3872 · Motion · 2020-06-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Hochschulförderungs- und koordinationsgesetzes (HFKG) vorzulegen mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Hochschulen mit dem Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS), der die Studierenden sämtlicher Hochschulen vertritt, zu verstärken.
Ich schlage dazu vor, das Mitspracherecht der Studierenden dadurch zu verstärken, dass Artikel 15 HFKG in seinem Absatz 1 um einen zusätzlichen Buchstaben ergänzt sowie in andern Teilen entsprechend angepasst wird:
Art. 15 Ausschüsse
1 Der Hochschulrat schafft zur Vorbereitung von Entscheiden:
a. einen ständigen Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin;
b. einen ständigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt;
c. einen ständigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden;
d. weitere ständige und nichtständige Ausschüsse nach Bedarf.
2 Den Ausschüssen können auch Personen angehören, die nicht Mitglieder der Schweizerischen Hochschulkonferenz sind.
3 Der ständige Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt und der ständige Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden nehmen Stellung zu den Geschäften der Hochschulkonferenz nach den Artikeln 11 Absatz 2 und 12 Absatz 3.
4 Die Mitglieder im ständigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden werden vom Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) vorgeschlagen.
Die aktuellen Absätze 4 und 5 sind ebenfalls entsprechend zu ergänzen.
Begründung
Artikel 13 HFKG zählt ungefähr 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schweizerischen Hochschulkonferenz auf, darunter auch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Studierenden. Eine Beteiligung der Studierenden im Vorfeld der Behandlung der Geschäfte und die Möglichkeit, die sie dadurch erhielten, Anträge zu stellen, würde die bildungspolitischen Debatten und Lösungsfindungen bereichern.
Der VSS feiert 2020 sein hundertjähriges Bestehen. Damit verfügt er zumindest über eine langjährige Erfahrung. Er ist dazu prädestiniert, sich zu Fragen und Herausforderungen der Bildung zu äussern und kann die unterschiedlichen Realitäten und Lebensumstände heutiger Studierender einbringen, vertritt der VSS doch auf eidgenössischer Ebene die Studierendenschaften der Fachhochschulen, der pädagogischen Hochschulen, der kantonalen Universitäten und der Eidgenössischen Technischen Hochschulen.
Der VSS ist heute schon wirkt heute schon in zahlreichen hochschulpolitischen Organen mit; allerdings verfügt er allermeist nur über eine beratende Stimme, hat kein Antragsrecht und kann nicht mitentscheiden.
Die studentische Mitbestimmung findet sich in vielen anerkannten hochschulpolitischen Modellen der europäischen Bildungslandschaft, so namentlich in Österreich, in Belgien oder in Schweden. So haben denn auch 2010 die zuständigen Ministerinnen und Minister in Artikel 9 der Erklärung von Budapest und Wien zum Europäischen Hochschulraum (EHR) festgehalten: "Wir erkennen die Rolle der akademischen Gemeinschaft an [...] Wir verpflichten uns, auf eine effektivere Einbeziehung des Hochschulpersonals und der Studierenden bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des EHR hinzuarbeiten. Wir unterstützen in vollem Umfang die Beteiligung von Hochschulpersonal und Studierenden an Entscheidungsfindungsstrukturen auf europäischer, nationaler und institutioneller Ebene."
Hochschulpolitische Konferenzen, an denen die Schweiz regelmässig teilnimmt, betonen immer wieder, dass die Studierenden aktiv sich beteiligen können sollten und so beitragen können sollten zum Leben an den Universitäten und anderen Institutionen der höheren Bildung und zur Weiterentwicklung der Lehre.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Aus Sicht des Bundesrates kommt einer umfassenden Mitwirkung der Studierenden in Hochschulfragen eine zentrale systemische Bedeutung zu. Alle Schweizer Hochschulen sehen partizipative Strukturen vor, die ihren Angehörigen eine aktive Mitwirkung ermöglichen.
Im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 (SR 414.20, HFKG) kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Studierenden ihre Anliegen auch auf gesamtschweizerischer Ebene einbringen sollen. So garantiert ihnen das Gesetz eine eigene Vertretung im obersten hochschulpolitischen Organ von Bund und Kantonen, der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), und im Schweizerischen Akkreditierungsrat (Art. 13 Bst. i bzw. Art. 21 Abs. 1 HFKG). Zudem macht das HFKG die institutionelle Akkreditierung von Hochschulen davon abhängig, dass die Hochschulangehörigen über angemessene Mitwirkungsrechte verfügen (Art. 30 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 HFKG).
Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der studentischen Mitwirkung schliesslich dadurch, dass ihre Förderung explizit als "Aufgabe von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung" (Art. 59 Abs. 2 Bst. g HFKG) genannt wird. Die Vertretung in den genannten Gremien wird vom Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) wahrgenommen. Dieser vertritt die Studierenden auch in mehreren ständigen Delegationen und weiteren Gremien der Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) und wird von dieser generell in wichtigen Geschäften angehört (Art. 6 Abs. 4 ZSAV-HS, SR 414.205). In der SHK ist der VSS sowohl im Hochschulrat wie auch in der Plenarversammlung mit beratender Stimme vertreten (Art. 13 Bst. i HFKG). Damit hat er den gleichen Status wie etwa die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der ETH-Rat oder der Schweizerische Nationalfonds. Dazu gehört auch das Recht, zu den Traktanden der SHK Stellung zu beziehen sowie Anträge in der SHK zu stellen (Art. 23 Abs. 1 OReg SHK). Das Präsidium der SHK ist zudem angewiesen, die Beziehungen zum VSS als gesamtschweizerische Vertretung der Hochschulangehörigen zu pflegen und ihn bei der Vorbereitung wichtiger Beschlüsse zur Stellungnahme einzuladen (Art. 20 Abs. 3 und 4 OReg SHK).
Artikel 15 HFKG sieht die Einrichtung von zwei ständigen Ausschüssen vor, einen für Fragen der Hochschulmedizin und einen, welcher die Vertretungen der Organisationen der Arbeitswelt umfasst. Die SHK könnte zudem aus eigener Initiative weitere Ausschüsse schaffen. Der Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin wurde eingerichtet, weil es sich bei der Hochschulmedizin um einen kostenintensiven Bereich handelt, der neben dem Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich (BFI-Bereich) auch den Bereich der Gesundheitspolitik massgeblich betrifft. So zählt dieser Ausschuss u.a. Vertretungen der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Mit dem ständigen Ausschuss der Organisationen der Arbeitswelt soll ebenfalls eine abgestimmte Koordination mit den vielfältigen Politikbereichen ausserhalb des BFI-Bereichs sichergestellt werden. Die Ausschüsse dienen also in erster Linie dem Einbezug von Interessensvertreterinnen und -vertretern, die bedeutende Schnittstellen zum BFI-Bereich aufweisen. Die Ausschüsse können wie die Teilnehmenden mit beratender Stimme Stellung nehmen und Anträge stellen (Art. 28 Abs. 2 OReg SHK).
Die Einrichtung eines ständigen Ausschusses für Studierendenvertretungen würde dieser an Themen und nicht an Interessengruppen orientierten Logik widersprechen und zudem die Forderung nach der Einrichtung weiterer Ausschüsse für andere Teilnehmende der SHK mit beratender Stimme (Lehrkörper, Mittelbau, Förderorgane, usw.) nach sich ziehen. Durch die entsprechenden Überschneidungen bezüglich Themen und Teilnahmen würde sich die Komplexität der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination wesentlich erhöhen. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen gewähren den Studierenden bereits heute sehr weitgehende Mitwirkungsrechte, inkl. das Recht auf Antragstellung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.