Fischsterben im Blausee. Wurde das Grundwasser durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels verschmutzt?
20.4032 · Interpellation · 2020-09-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit April 2018 kam es in der Fischzuchtanlage der Blausee AG wiederholt zu einem massiven Fischsterben. Nach dem heutigen Stand der Abklärungen im Auftrag der Blausee AG wird als Grund eine Verschmutzung des Grundwassers stromaufwärts vermutet. Als Quelle für die Verschmutzung werden Aktivitäten im nahegelegenen Steinbruch vermutet.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Gibt es Anhaltspunkte, dass die Verschmutzung auf illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels stehen? Wenn ja, seit wann sind diese bekannt?
2. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass offenbar verschmutzter Gleisaushub aus dem Scheiteltunnel (Schotter, Bahnschwellen, Sonderabfall) im nahegelegenen Steinbruch zwischengelagert, gesiebt, gewaschen und giftige Feinfraktionen deponiert wurde und wird?
3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass bis zur sauberen Aufklärung des Sachverhaltes ein sofortiger Stopp der offenbar umweltschädlichen Zwischenlagerung von Altschotter und Eisenbahnschwellen auf nicht korrekt entwässerten Umschlagplatz verfügt werden muss?
4. Ist es denkbar, dass aufgrund der genannten Aktivitäten das Grundwasser flussabwärts im gesamten Kandertal zwischenzeitlich oder dauerhaft unzulässig belastet und verschmutzt wurde und wird? Wenn nicht, wo haben sich die schädlichen Stoffe abgelagert?
5. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass die Wasserverschmutzung im Blausee und den Fischzuchtanlagen durch die 3500 Tonnen verschütteter Munition im ehemaligen Munitionslager Mitholz entstanden ist?
6. Kommen für den Bundesrat andere als in dieser Intepellation genannte Ursachen für das Massen-Fischsterben im Blausee und den Fischzuchtanlagen in Frage? Wenn ja welche?
7. Wer steht betreffend Aufsicht und Kontrolle in diesem Sachverhalt in der Verantwortung? Wie steht es insbesondere um die Verantwortung des Bundes und des Kantons Bern?
8. Welche Massnahmen unternimmt der Bundesrat zur lückenlosen Aufklärung und zur Wiedergutmachung der entstandenen Schäden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Steinbruch Mitholz wurde Gleisaushub aus der Sanierung der Fahrbahn im Lötschberg-Scheiteltunnel zwischengelagert, aufbereitet und der verschmutzte Feinkornanteil abgelagert. Ob zwischen diesen Aktivitäten und den im Blausee bzw. der zugehörigen Fischzucht verzeichneten Fischsterben ein Zusammenhang besteht, ist noch offen. Entsprechende Untersuchungen laufen. Die Eigentümerin des Blausees und Betreiberin der zugehörigen Fischzuchtanlage hat bei der Staatsanwaltschaft Oberland des Kantons Bern Strafanzeige gegen eine unbekannte Täterschaft eingereicht. Aufgrund des am 21. Mai 2020 festgestellten Fischsterbens mit Meldung der Betreiberin an die Kantonspolizei Bern wurden in der Folge durch die Blausee AG verschiedene kantonale Stellen informiert. Anfang November gab die BLS zudem bekannt, dass sie seit 2012 insgesamt rund 16'000 Tonnen Altschotter von verschiedenen Baustellen in den Steinbruch geliefert hatte.
2. Die Zwischenablagerung, Bearbeitung und Ablagerung von verschmutztem Material ist im Steinbruch in Mitholz nicht zulässig. Im Entsorgungskonzept, welches im Auftrag der BLS von der ausführenden Unternehmung erarbeitet worden war, waren weder eine Bearbeitung noch eine Ablagerung von Gleisschotter, sondern lediglich eine Zwischenlagerung vorgesehen. Im Steinbruch Mitholz gelten jedoch strengere Anforderungen, welche eine Zwischenlagerung ausschliessen. Dies wurde im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die kantonale Fachstelle, welche das Entsorgungskonzept zu beurteilen hatte, nicht beachtet. Die Konsequenzen wurden daraus gezogen, künftig werden die Entsorgungskonzepte bei Bahnbauprojekten vertieft auf standortspezifische Anforderungen hin überprüft. Die Aufbereitung und Ablagerung des Materials in Mitholz waren weder beantragt noch bewilligt worden. Im Gegenteil, das kantonale Amt für Wasser und Abfall AWA beantragte im Bewilligungsverfahren die Aufbereitung in einer dafür spezialisierten Anlage. Das Bundesamt für Verkehr BAV hat dies dann auch so verfügt. Sobald das AWA über möglicherweise unzulässige Aktivitäten informiert war, wurden entsprechende Abklärungen getroffen. Am 11. Juni 2020 wurden die Tätigkeiten im Steinbruch gestoppt und im Juli 2020 die Räumungsarbeiten durchgeführt. Gemäss Aussagen des Steinbruchbetreibers wurde sämtliches unzulässig abgelagertes Material ausgehoben, abgeführt und in eine bewilligte Deponie abgelagert. Seit Anfang September 2020 wird der Gleisschotter ausschliesslich in mit Blachen abgedeckten Containern zwischengelagert. Die Zwischenlagerung dieser Container erfolgt auf einem befestigten Platz und ist nur in demjenigen Teil zulässig, der an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen ist.
3. Altschotter wird so zwischengelagert, dass eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann. Die weitere Zwischenlagerung von Gleisjochen auf dem befestigten und in die Schmutzwasserkanalisation entwässernden Teil des Platzes beim Gleisanschluss Mitholz wurde vorsorglich untersagt. Die noch in Mitholz auf Stapeln zwischengelagerten Gleisjoche wurden umgehend mit Schutzblachen abgedeckt und bis Ende November auf der Bahn zum Installationsplatz in Kandersteg gebracht, dort auf einer hierfür geeigneten Fläche demontiert und anschliessend der Entsorgung bzw. Verwertung zugeführt. Die BLS prüft zudem, die Container mit dem ausgebauten Schotter künftig direkt in die Schotterreinigungsanlage in Wimmis zu transportieren und auf eine Zwischenlagerung in Mitholz zu verzichten.
4. Weitere Untersuchungen müssen zeigen, ob zwischen den Aktivitäten und dem Fischsterben im Blausee bzw. in der Fischzuchtanlage ein Kausalzusammenhang besteht. Der aktuelle Zustand in Mitholz wird nach der Entfernung des Materials und den anschliessend durchgeführten Untersuchungen als nicht umweltgefährdend beurteilt. Untersuchungen des Grundwassers in den Gemeinden Kandergrund, Frutigen und Reichenbach haben bisher keine Hinweise auf Verschmutzungen ergeben.
5. Das VBS führt seit mehreren Jahren ein Monitoring des Grundwassers im Bereich des ehemaligen Munitionslagers Mitholz durch, das seit dem Vorliegen der neuen Risikobeurteilung 2018 noch intensiviert worden ist. Weder dieses Monitoring noch die weiteren hydrologischen Untersuchungen haben bisher Anzeichen dafür ergeben, dass Rückstände aus dem ehemaligen Munitionslager Mitholz zu relevanten Verunreinigungen von Gewässern führen.
6. Die Ursachen des Fischsterbens sind noch nicht bekannt und Gegenstand von Ermittlungen.
7. Die Verantwortung für die Einhaltung der Umweltvorschriften liegt in erster Linie bei der Bauherrschaft und bei dem von dieser beauftragten Bauunternehmung. Das BAV ist gemäss Eisenbahngesetz die Bewilligungsbehörde für das Projekt der BLS Netz AG betreffend den Fahrbahnersatz im Lötschberg-Scheiteltunnel. Für die Prüfung, ob das für das Projekt vorgelegte Entsorgungskonzept den massgebenden Umweltvorschriften entspricht, stützt sich das BAV auf die Prüfungen der zuständigen Fachbehörden, konkret des kantonalen Amts für Wasser und Abfall (AWA) sowie des BAFU als Bundesumweltfachstelle. Der Kanton und die Gemeinde sind gestützt auf die Bauverordnung des Kantons Bern ihrerseits Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden über den Betrieb des Steinbruchs Mitholz bzw. die Einhaltung der gemäss der Überbauungsordnung Mitholz für diesen Perimeter geltenden Anforderungen.
8. Wie ausgeführt, sind Abklärungen zu den Ursachen im Gang. Nachdem der Grund für das Fischsterben derzeit nicht bekannt ist, kann keine Aussage zu den Verantwortlichkeiten und der Frage der Haftung gemacht werden. Der Bundesrat kann den Ermittlungen der Bernischen Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige der Blausee AG hin nicht vorgreifen.
Antwort des Bundesrates.