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20.4107 · Interpellation · 2020-09-24

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Von den finanziellen Mitteln, die für die Agglomerationsprogramme der ersten und zweiten Generation vorgesehen waren, wurde nur ein Teil verwendet oder über Finanzierungsvereinbarungen fest zugesichert.

Muss man die Zulassungskriterien weniger streng ausgestalten?

Wird bei den Verpflichtungskrediten der dritten Generation, die seit 2019 laufen, dasselbe der Fall sein?

Begründung

Für die Agglomerationen unseres Landes standen schon zwei Generationen von Verpflichtungskrediten zur Verfügung. Doch diese wurden aus verschiedenen Gründen nur teilweise ausgeschöpft, insbesondere wegen der langen Prüfverfahren und der zahlreichen Einsprachen und Beschwerden bei den Verwaltungsgerichten.

Die Agglomeration Yverdon-les-Bains und ihre Region erleben solche Verfahrensverzögerungen beim Bau einer Hauptagglomerationsachse im Südwesten der Stadt, mit mehreren Zubringern und Kreiseln zur Anbindung verschiedener Stadtquartiere, Institutionen und Wirtschaftszentren.

Der erste Abschnitt, der auf 32 Millionen Franken veranschlagt ist, befindet sich im Bau. Er wird nicht aus der zweiten Generation der Agglomerationskredite finanziert, und der Kanton Waadt hat eine finanzielle Beteiligung abgelehnt.

Das Projekt für den zweiten Abschnitt wird demnächst öffentlich aufgelegt. Es soll 24 Millionen kosten, und die Arbeiten sollen zwischen 2023 und 2028 beginnen. Ebenfalls aufgelegt wird ein Projekt für den Langsamverkehr auf einer Parallelstrasse, dessen Kosten auf 2,6 Millionen Franken geschätzt werden und das für 2023 geplant ist.

Diese hohen Investitionen belasten Yverdon-les-Bains und seine Region stark, wenn der erste Abschnitt, der bereits in Bau ist, für eine Finanzierung im Rahmen der Agglomerationsprogramme nicht mehr in Frage kommt. Der zweite Abschnitt dieser Hauptagglomerationsachse hingegen sowie das Projekt für den Langsamverkehr sollten die Kriterien erfüllen, die für die Verpflichtungskredite der Agglomerationsprogramme der dritten oder einer späteren Generation gelten.

- Kann das Projekt für den zweiten Teil dieser Hauptagglomerationsachse, dessen Kosten 24 Millionen Franken betragen, teilweise über einen Verpflichtungskredit für den Agglomerationsverkehr finanziert werden?

- Gilt das auch für das Projekt zur Umgestaltung einer Strasse für den Langsamverkehr, das 2,6 Millionen Franken kostet?

- Wie muss man vorgehen, wenn man diese verschiedenen Beiträge erhalten will?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Agglomerationsprogramme sind ein Instrument zur Umsetzung einer wirkungsvoll aufeinander abgestimmten Verkehrs- und Siedlungsentwicklung über kommunale, kantonale oder nationale Grenzen hinweg. Der Bund räumt der fristgerechten Umsetzung der verschiedenen Massnahmen im Rahmen der Agglomerationsprogramme einen hohen Stellenwert ein. Die Umsetzung der Massnahmen stellt eine grosse Herausforderung für die Trägerschaften dar. Der Bund ist sich dessen bewusst und setzt deshalb alles daran, damit die Agglomerationen die mitfinanzierten Massnahmen verwirklichen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Mittel zur Umsetzung von Massnahmen der ersten und zweiten Generation Agglomerationsprogramme bisher nur teilweise beansprucht worden sind: Für eine Bilanz zu den Massnahmen der dritten Generation ist es noch zu früh, weil die Verpflichtungskredite erst im September 2019 verabschiedet wurden und in der Zwischenzeit die Leistungsvereinbarungen unterzeichnet werden mussten.

Was die Umsetzungsfristen von Verkehrsinfrastrukturmassnahmen der ersten und zweiten Generation anbelangt, so ist bis Ende Dezember 2027 eine Finanzierungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Ausführung von Bauvorhaben der dritten Generation muss zwingend bis spätestens Ende Dezember 2025 beginnen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Auszahlung der vom Parlament an eine Massnahme in Aussicht gestellten Bundesbeiträge. Der ursprünglich vorgesehene Beitrag fliesst automatisch in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zurück, um andere Massnahmen zu unterstützen.

Die Trägerschaft hat kein Projekt der dritten Generation eingereicht. Ob die Region Yverdon-les-Bains ein Projekt der vierten Generation vorlegen wird, entzieht sich der Kenntnis des Bundes. Die Frist für die Einreichung von Projekten der vierten Generation läuft bis zum 15. Juni 2021.

Damit der zweite Abschnitt der Hauptachse südwestlich der Stadt sowie die Langsamverkehrsmassnahme mitfinanziert werden können, muss die Trägerschaft ein Agglomerationsprogramm mit den entsprechenden Massnahmen vorlegen.

Der Bund würde das Vorhaben prüfen und dem Parlament gegebenenfalls eine Mitfinanzierung beantragen. Die Kriterien zur Bewertung der Agglomerationsprogramme und -massnahmen sind im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) festgeschrieben.

Antwort des Bundesrates.