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20.4316 · Motion · 2020-10-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Beschränkung der Anzahl Personen, die sich im familiären Rahmen versammeln dürfen, sofort aufzuheben oder eventualiter die zulässige Anzahl Personen angemessen zu erhöhen.

Begründung

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020, mit Wirkung ab dem 29. Oktober 2020 um 00.00 Uhr, die Anzahl Personen, die an Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen), die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden, auf 10 Personen beschränkt (Art. 6 Abs. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage). Dies mit der Begründung, dass gerade im privaten Bereich besonders viele Regelverstösse festzustellen seien.

Dieses Eindringen des Staates in Treffen im Freundeskreis stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar, und hinzukommt, dass die Einhaltung dieser Massnahme nur sehr schwer zu kontrollieren ist, wenn wir unser Land nicht in einen veritablen Polizeistaat verwandeln wollen. Man kann sich auch die Frage stellen, ob das verfassungsmässig ist.

Schlimmer ist es noch, wenn es um Treffen im Familienkreis geht, insbesondere mit Blick auf den vorgeschriebenen Schwellenwert von 10 Personen und wenn es nicht um Treffen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben geht. Wollen wir zur Bekämpfung eines Virus wirklich so weit gehen und einer grossen Zahl von Familien in diesem Land verbieten, gemeinsam Weihnachten zu feiern? Oder wollen wir sie zwingen, sich in getrennten Gruppen um den Weihnachtsbaum zu versammeln? Werden die Kantone es wagen, die Polizei in die Privatwohnungen zu schicken?

In diesem Punkt jedenfalls hat der Bundesrat und haben im Übrigen auch bestimmte Kantone eine rote Linie überschritten, was die Achtung des Privat- und Familienlebens betrifft.

Auf diesem übertriebenen Entscheid ist also augenblicklich zurückzukommen; eventualiter ist die zulässige Anzahl Personen angemessen zu erhöhen.

Denn nachdem nun mit einer Reihe von Massnahmen schon zahlreiche soziale Kontakte zerstört worden sind oder im Begriff sind, zerstört zu werden, sollen nun also auch noch die Familien in diesem Land zerstört werden, um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Beschränkung auf zehn Personen bei Veranstaltungen im privaten Raum wurde beschlossen, als sich die Schweiz in einer besonders kritischen Lage befand. Eine Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte und damit der Fallzahlen war unerlässlich, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Aufgrund der hohen Fallzahlen und des Auftauchen von neuen, hochansteckenden Virusstämmen, hat der Bundesrat am 13. Januar 2021 beschlossen, die Massnahmen zu verschärfen und private Veranstaltungen auf fünf Personen zu beschränken (Art. 6 Abs. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26). Die Ergreifung dieser Massnahme beruht auf epidemiologischen Kriterien und stützt sich auf die vorliegenden Daten. Ein bedeutender Teil der Ansteckungen erfolgt im Familien- oder Freundeskreis, wo die Verhaltensregeln - Abstand halten und Maske tragen - weniger gut eingehalten werden.

Die Kantone haben den Auftrag, die Einhaltung der Massnahme zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung entsprechend zu intervenieren.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Verbot privater Versammlungen von mehr als fünf Personen eine vorübergehende Freiheitsbeschränkung darstellt. Auch wenn diese Massnahme die Privatsphäre betrifft, ist sie nicht unverhältnismässig. Sie ist ein wirksames Mittel zur Eindämmung der Ansteckungen und damit zum Schutz der Bevölkerung. Der Bundesrat überprüft die geltenden Massnahmen regelmässig und erhält sie nur aufrecht, wenn sie notwendig sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.