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20.4415 · Postulat · 2020-12-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur klinischen Wirksamkeit von neuen hochpreisigen Therapien zur Behandlung von Krebs zu erstellen.

Begründung

Gewisse neuartige Therapien, insbesondere gegen Krebs, sind extrem teuer. Oft kosten sie mehr als 50 000 Franken pro Fall. Bei einem so hohen Preis werden bei den betroffenen Personen und ihren Familien grosse Hoffnungen auf Heilung geweckt.

Neue auf Gentherapien basierende Behandlungsmethoden kosten in einigen Fällen ebenfalls Hunderttausende von Franken pro Jahr. Ausserdem werden immer häufiger solche hochpreisigen Therapien angewendet. Angesichts dieser Entwicklung ist es unerlässlich, sich der klinischen Wirksamkeit dieser Behandlungsmethoden zu vergewissern. Sie müssen das Leben der Patientin oder des Patienten massgeblich verlängern können und dabei eine gute Lebensqualität ermöglichen.

Damit dieser Therapieerfolg erreicht werden kann, muss die Indikation optimal gestellt und die Verwendung der Medikamente entsprechend angepasst werden. Gewisse Studien sollen jedoch aufgezeigt haben, dass die neuen Krebsmedikamente nach einer Anwendung über mehrere Jahre nur in weniger als der Hälfte der Fälle das Leben verlängern oder die Lebensqualität verbessern konnten. Zudem wurde nur für die Hälfte der Medikamente, die eine Wirkung hatten, eine klinisch relevante Wirkung nachgewiesen. Diese Ergebnisse sind plausibel, da die Wirkung der neuen Krebsmedikamente oft nicht am längeren Überleben oder an der Verbesserung der Lebensqualität gemessen wird, sondern am progressionsfreien Überleben. In vielen Fällen haben diese sogenannten Surrogat-Marker keinen positiven Einfluss auf das Überleben oder die Lebensqualität, wie die oben erwähnten Studien zeigen. Angesichts der hohen Kosten dieser neuen Krebstherapien sollte eine Wirkung auf das Überleben oder die Lebensqualität erwartet werden können, da sonst die Vorgabe der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsmethoden nicht eingehalten würde.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Herausforderung der hohen Kosten neuer Onkologika und anderer hochpreisiger Arzneimittel bewusst und kennt die Gründe dafür. Es sind einerseits hohe Preisforderungen. Andererseits gibt es viele neue Arzneimittel, die bei bisher nicht behandelbaren Krankheitsformen eingesetzt werden. Zudem werden die Arzneimittel kombiniert, in Sequenz und/oder über einen längeren Zeitraum eingesetzt. Dies auch deshalb, weil diese neuen Arzneimittel eine bessere Wirksamkeit aufweisen als bisherige Therapien. Der Nutzen der Therapien wird bereits jetzt bei der Preisfestsetzung mit dem Kriterium des therapeutischen Quervergleichs berücksichtigt. Zeigt eine Therapie im Vergleich zu bestehenden Therapien zur Behandlung einer Krankheit einen Mehrnutzen, kann ein Innovationszuschlag von maximal 20 Prozent gewährt werden. Dass die festgelegten Preise nur teilweise dem Nutzen entsprechen, ist insbesondere dem zweiten Preisbildungskriterium geschuldet: Dem durchschnittlichen Auslandpreis aus 9 Referenzländern. Denn im Ausland werden die publizierten Preise hochpreisiger Arzneimittel oftmals nicht effektiv vergütet, sondern es werden vertrauliche Preise mit Rabatten verhandelt. Der für die Schweiz wirtschaftliche Durchschnittspreis aus Auslandpreisvergleich und therapeutischem Quervergleich korreliert deshalb nur teilweise mit dem aufgezeigten Nutzen. Die Kosten im Bereich der Onkologie wachsen überdurchschnittlich: Plus 37.8 Prozent zwischen 2016 und 2019 (Helsana Arzneimittelreport 2020). Gesundheitsökonomische Analysen kommen zum Schluss, dass die Preise und Kosten von Onkologika zu wenig dem Nutzen entsprechen (Vokinger et. al. Lancet Oncology 2020). Die WHO hat in einem umfangreichen Bericht die weltweit und auch in der Schweiz angewandten Preisfestsetzungskriterien und deren Auswirkungen auf die Preise von Onkologika sehr gut untersucht. Zuletzt hat die Nationale Ethikkommission NEK auf Fragen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hin zur Preisfestsetzung von hochpreisigen Arzneimitteln einen Bericht veröffentlicht. Die Herausforderungen und möglichen Instrumente, um diesen zu begegnen, sind somit bekannt. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Nutzen eines neuen Berichts zu gering wäre. Es gilt bereits einen Schritt weiter zu gehen und die bestehenden Preisfestsetzungskriterien anzupassen und zu ergänzen. Dies ist ein laufender Prozess, der die neuen Herausforderungen stets zu berücksichtigen hat. Das BAG setzt bereits heute neben Auslandpreisvergleich und therapeutischem Quervergleich Preismodelle ein, die die Folgekosten (Budget Impact) berücksichtigen, definiert Rückerstattungen auf den im therapeutischen Quervergleich wirtschaftlichen Preis oder befristet die Aufnahme in die Spezialitätenliste, um den Nutzen und die Preise der Arzneimittel nach dem Vorliegen neuer Daten mit Resultaten zu klinisch relevanten Resultaten zum Überleben erneut zu beurteilen. Mit dem Kostendämpfungspaket 2 (www.bag.admin.ch Versicherungen Krankenversicherunglaufende Revisionsprojekte Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) will der Bundesrat die Umsetzung von Preismodellen festigen. Zudem sind Arbeiten zu Anpassungen der bestehenden Preisfestsetzungskriterien im Gang.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.