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Bekämpfung von Covid-19. Beabsichtigt der Bundesrat, die Kantone dazu zu verpflichten, das Personal in den Alters- und Pflegeheimen zu stärken, zumindest um die Quarantäne zu ermöglichen?

20.4491 · Interpellation · 2020-12-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Kann der Bundesrat eine Liste der Kantone erstellen, welche die Quarantäne des Personals von Alters- und Pflegeheimen nicht gewährleisten, weil gemäss dem Factsheet des BAG akuter, weitverbreiteter Personalmangel besteht?

2. Die Mehrheit der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 betrifft Personen, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben oder vor der Hospitalisierung in einer solchen Einrichtung gelebt haben. Zieht der Bundesrat deshalb in Betracht, die Kantone zu verpflichten, die Personalbestände zu erhöhen, um so die Einhaltung des Arbeitsgesetzes zu gewährleisten und die Quarantäne für Personen zu ermöglichen, die mit einer kranken Person in Kontakt waren oder selbst positiv getestet wurden?

Begründung

Seit der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit Covid-19 hat der Bundesrat sich oft auf das Epidemiengesetz berufen, um der Bevölkerung und den Unternehmen Vorschriften zu machen oder Einschränkungen zu erlassen mit dem Ziel, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Was das Gesundheitssystem betrifft, gab es aber wenig Auflagen. Im Factsheet des BAG für die Alters- und Pflegeheime steht:

"Bei akutem, weitverbreitetem Personalmangel - Quarantäne und Arbeit:

In dieser Extremsituation können Mitarbeitende, die ungeschützten Kontakt hatten mit einer an COVID-19 erkrankten Person, nach der Zustimmung durch die zuständige kantonale Stelle (z. B. kantonsärztlicher Dienst), weiterarbeiten, solange sie keine Symptome haben. Auch dabei tragen sie immer eine Hygienemaske und achten auf eine einwandfreie Handhygiene. In den 10 Tagen nach dem ungeschützten Kontakt muss die exponierte Person aktiv beobachten und dokumentieren, dass keine COVID-19 kompatiblen Symptome auftreten. Im privaten Rahmen muss sie während dieses Zeitraums die Quarantänevorgaben der kantonalen Behörden einhalten. Der Mitarbeitende, die Mitarbeitende ist somit zu Hause oder in einer geeigneten Unterkunft in Quarantäne, ausser für die Arbeitswege und die Arbeit."

Es gibt nur wenig Orte, an denen die Quarantäneregeln nicht strikt eingehalten werden. Ausgerechnet hier befinden sich jedoch die am stärksten gefährdeten Personen. Wir möchten darum vom Bundesrat erfahren, was er zu tun gedenkt, um die Kantone dazu zu bringen, an diesen strategischen Orten in die Bekämpfung der Epidemie zu investieren.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Anordnung und die Überprüfung der Quarantäne, auch derjenigen des Gesundheitspersonals, liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Eine Erleichterung der Quarantänepflicht ist im Grundsatz einzig zulässig in Tätigkeitsbereichen von hoher Relevanz für die Gesellschaft und nur dann, wenn ein akuter Personalmangel vorliegt. Es ist dem Bundesrat jedoch ein Anliegen, dass es sich dabei um Ausnahmen handeln muss und auch Gesundheitsfachpersonen die Quarantänepflichten - wenn immer möglich - einhalten sollen. Es besteht keine Pflicht der Kantone gegenüber dem Bund, Ausnahmen der Quarantäneregelung oder Personalengpässe in Alters- und Pflegeheimen zu melden. Der Bund verfügt entsprechend nicht über eine Liste der Kantone, welche bei der Anordnung von Quarantäne Ausnahmen für das Gesundheitspersonal vorsehen.

2. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen in den Alters- und Pflegeheimen bewusst. Bereits vor der Covid-19 Krise standen diese Institutionen oft vor personellen Engpässen. Der Zusatzaufwand, verursacht durch die Bekämpfung von Covid-19, verschärft dieses Problem zusätzlich.

Die Gesundheitsversorgung und damit auch die Vermeidung von Personalengpässen in Alters- und Pflegeheimen liegt in der Zuständigkeit der Kantone sowie der jeweiligen Arbeitgeber. Der Bund verfügt über keine rechtliche Grundlage die Kantone zu verpflichten, die personellen Ressourcen in den Alters- und Pflegeheimen zu erhöhen. Er befindet sich jedoch in regelmässigem Austausch mit den Kantonen, bei welchen auch die Situation in den Gesundheitsinstitutionen thematisiert wird.

Die Verkürzung der Quarantäne, wie sie der Bundesrat am 27. Januar 2021 beschlossen hat, kann zu einer Entschärfung der Personalengpässe beitragen. Neu kann die Quarantäne mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person ab dem 7. Tag einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test durchführt und das Resultat negativ ist (Art. 3e Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26).

Der Bundesrat befasst sich zudem seit langem mit den Pflegeberufen und hat in diesem Bereich bereits eine Reihe von Massnahmen ergriffen. Im Rahmen des Masterplans "Bildung Pflegeberufe" und der Initiative zur Bekämpfung des Fachkräftemangels hat er dafür gesorgt, dass die Ausbildungen in den Pflegeberufen den Bedürfnissen entsprechen. Im Bereich der Krankenversicherung hat er die Kompetenzen des Pflegepersonals gestärkt. Mit den zusätzlichen Bildungsförderungsmassnahmen, wie sie im indirekten Gegenentwurf zur Pflegeinitiative (parlamentarische Initiative 19.401 "Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität") vorgesehen sind, unterstützt der Bundesrat eine nachhaltige Stärkung der Pflegeberufe.

Antwort des Bundesrates.

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