20.5106 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ende 2019 wurde publik, dass das BSV mit den kantonalen IV-Stellen Ziele zu Neurenten, Rentenbestand und Kosten vereinbart.
- Darf eine IV-Stelle, um die Ziele einhalten zu können, das Ermessen systematisch zu Gunsten der Versicherung anwenden?
- Sind beim Ermessensspielraum nicht vielmehr der Einzelfall und die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen?
- Wie kann ein Verfahren gleichzeitig fair, ergebnisoffen und durch quantitative Ziele gesteuert werden?