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20.5106 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ende 2019 wurde publik, dass das BSV mit den kantonalen IV-Stellen Ziele zu Neurenten, Rentenbestand und Kosten vereinbart.

- Darf eine IV-Stelle, um die Ziele einhalten zu können, das Ermessen systematisch zu Gunsten der Versicherung anwenden?

- Sind beim Ermessensspielraum nicht vielmehr der Einzelfall und die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen?

- Wie kann ein Verfahren gleichzeitig fair, ergebnisoffen und durch quantitative Ziele gesteuert werden?

IV. Ermessen immer zugunsten der Versicherung statt Fairness? | Lexipedia | Lexipedia