20.5303 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten erhalten als Bestätigung einen sogenannten IV-Ausweis. Dessen Abgabe erfolgt von Amtes wegen. Seit Mai 2015 erhalten auch Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung (HE) einen Ausweis. Dieser wird jedoch nur auf Antrag abgegeben:
1. Wieso wird der HE-Ausweis nicht ebenfalls von Amtes wegen ausgestellt?
2. Wie begründet der Bundesrat die unterschiedliche Praxis?
3. Wie viele Personen beziehen jährlich einen HE-Ausweis auf Anfrage?