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20.5304 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 20. Mai 2020 haben Fahrende mit 35 Wohnwagen die Grenze in Genf passiert und wurden dann von der Polizei ins Wallis eskortiert.

Zudem sollen ausländische Fahrende den Grenzübertritt in L'Auberson (VD) erzwungen haben.

- Wurde der Bundesrat über die Ankunft dieser Konvois informiert?

- Waren diese zwei Grenzübertritte legal?

- Warum konnten die Konvois in diesen beiden Fällen die Grenze passieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Ausländische Fahrende unterstehen der Covid-19-Verordnung 2 wie alle anderen ausländischen Staatsangehörigen auch. Die Eidgenössische Zollverwaltung überprüft risikoorientiert, ob eine Person zur Einreise berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, weist sie die Person zurück. In den vergangenen Wochen haben Fahrende wiederholt versucht, unberechtigt in die Schweiz einzureisen. Ein Grossteil dieser Einreisen konnte verhindert und die Fahrenden zurückgewiesen werden. Am 19. Mai 2020 informierte die Waadtländer Kantonspolizei die Eidgenössische Zollverwaltung, dass zehn Wohnwagen über den geschlossenen Grenzübergang Auberson eingereist sind (Sperren verschoben). Die Waadtländer Polizei hielt die Kolonne auf, die Eidgenössische Zollverwaltung war daran nicht beteiligt. Am 27. Mai 2020 sind Fahrende aus Frankreich über den Grenzübergang Mon-idée (GE) in die Schweiz eingereist. Der Grenzübergang war zu dieser Zeit nicht besetzt und es wurden mobile Kontrollen durchgeführt. Die Fahrenden wurden zuerst von der Genfer und anschliessend von der Waadtländer Kantonspolizei eskortiert. Die Walliser Kantonspolizei und die Eidgenössische Zollverwaltung stehen seit Niederlassung der Fahrenden in Martigny (VS) in engem Austausch. In Absprache mit der Zentralen Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat die Walliser Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Zollverwaltung einen Polizeieinsatz durchgeführt. 16 Personen wurden in Zusammenhang mit den durch die COVID-19-Verordnung 2 eingeschränkten Einreisebestimmungen durch die Eidgenössische Zollverwaltung einvernommen. Die Einvernahmeprotokolle wurden der Zentralen Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis übermittelt, welche für die allfällige Einleitung weiterer Massnahmen zuständig ist. Eine Übergabe an die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf ist möglich, da die Widerhandlung im Kanton Genf begangen wurde. Der Bundesrat wurde über diese Fälle nicht direkt informiert.

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