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20.5327 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass gemäss Artikel 13 Absatz 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Berechnung und die Dauer der Beitragszeit auch auf Saisonarbeiterinnen und -arbeiter ausgedehnt werden sollten, die wegen der Pandemie im Jahr 2020 nur für wenige Monate eingestellt werden (späterer Saisonbeginn)?

Denn wegen der kürzeren Beschäftigungszeit kommen die Saisonarbeiterinnen und -arbeiter nicht auf die erforderliche Beitragszeit (Nichterreichen der Beitragszahlungen von zwölf Monaten in den vergangenen zwei Jahren).

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)