20.5611 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Branchenorganisation Milch (BOM) hat auf Intention der Lebensmittelindustrie den Import von über 3000 Tonnen Butter beantragt. Das Begehren wurde vom Bundesrat bewilligt. Nun erscheint diese Butter im Detailhandel im selben "Kleid " wie die Schweizer Butter. Viele Konsumenten denen eine heimische Produktion wichtig ist, sind irritiert.
- Was sind die Gründe, dass die Importbutter nicht in der Lebensmittelindustrie seine Verwendung findet?
- Liegt hier gar eine Täuschung des Konsumenten vor?
Stellungnahme des Bundesrates
Aufgrund der stabilen Milcheinlieferungen aber der gleichzeitig höheren Käseproduktion stand in den vergangenen Monaten weniger Milch für die schweizerische Butterherstellung zur Verfügung. Die Branchenorganisation Milch (BOM) beantragte daher, das Importkontingent für Butter ab 1. Juni 2020 vorübergehend zu erhöhen, um die Versorgung über das ganze Jahr gewährleisten zu können. Aufgrund dieser Knappheit von Butter aus Schweizer Milch hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dieser Anfrage provisorisch zugestimmt. Die Empfehlung der BOM, diese Importbutter nicht unter bestehenden Marken zu vermarkten, wurde von der Butterindustrie nicht umgesetzt. Grund dafür war, dass die Umstellung auf Importbutter sehr kurzfristig erfolgen musste und die Zeit für die Schaffung einer neuen Marke dafür nicht reichte. In diese brancheninternen Abmachungen war der Bund nicht involviert. Die Lebensmittelindustrie verwendet diese Importbutter aber kaum in der Verarbeitung ihrer Produkte. Grund dafür ist, dass sie sonst den notwendigen Anteil an Schweizer Rohstoffen für ihre unter "Swissness" vermarkteten Lebensmittel nicht erreichen könnte. Der Bundesrat stellt hingegen fest, dass die Verpackung der importierten Butter, wie sie zurzeit erhältlich ist, korrekt gekennzeichnet ist. Bei verarbeiteten Lebensmitteln darf anstelle des Produktionslands ein übergeordneter geographischer Raum angegeben werden (z. B. "EU"; Artikel 15 der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel, LIV; SR 817.022.16). Damit ist die Angabe "hergestellt in der EU" für die importierte Butter korrekt und informiert die Konsumentinnen und Konsumenten klar über deren Herkunft.