21.3461 · Postulat · 2021-04-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Hochbreitbandstrategie gemäss den Zielen der kantonalen Initiative 16.306 zu unterbreiten, welche die längerfristige Weiterentwicklung der Hochbreitbandinfrastruktur aufzeigt. In der Hochbreitbandstrategie soll der Bundesrat insbesondere aufzeigen, wie die Entwicklung der Internetversorgung der Schweiz dort sichergestellt werden kann, wo der Markt in den nächsten Jahren nicht die gewünschte Versorgung mit Hochbreitband von über 80 Mbit pro Sekunde erreicht. Dabei soll es eine öffentliche Förderung geben, die weder zu Wettbewerbsverzerrungen führt noch private Investitionen in den Netzausbau hemmt.
Bei der Erarbeitung der Hochbreitbandstrategie soll der Bundesrat zudem Rücksicht auf die Auswirkungen der Hochbreitbanderschliessung auf die Standort- und Regionalentwicklung nehmen und dabei stabile Trends des Wirtschafts- und Arbeitslebens in die Überlegungen einbeziehen.
Begründung
Der Ausbau einer landesweiten Hochbreitbandinfrastruktur ist für Wirtschaft und Bevölkerung zentral. Die Schweiz verfügt grundsätzlich über eine gute Breitbandversorgung. In einzelnen Regionen wird der Markt aber aufgrund der Siedlungs- und der Nachfrageentwicklung oder wegen topographischer Verhältnisse auch in Zukunft nicht das gewünschte Versorgungsniveau abdecken. In diesen Gebieten greift heute die Telekom-Grundversorgung gemäss Fernmeldegesetz. Die Grundversorgung kann aber in der aktuellen Ausgestaltung nur einen Basisdienst gewährleisten. Dieser ist in der Schweiz nur gut, weil die Politik in den letzten Jahren mehrfach das Leistungsniveau angehoben hat, um mit der Entwicklung Schritt zu halten. Dieses Vorgehen musste bisher mangels anderer Instrumente ausreichend sein, erweist sich aber nun als mittel- bis langfristig nicht nachhaltig. Zukunftsfähige Hochbreitbandnetze sind im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ein zentraler Bestandteil des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Dieser Umstand war bei der Konzeption der Grundversorgung vor über 20 Jahren noch nicht vergleichbar zu heute gegeben.
In einem ersten Schritt ist nun vorgesehen, dass der Bund in der Grundversorgung eine Internet-Mindestgeschwindigkeit von 80 Mbit pro Sekunde vorsieht. In einem zweiten Schritt soll der Bundesrat darlegen, wie er mittelfristig eine Hochbreitbandinfrastruktur von über 80 Mbit pro Sekunde fördern kann. Der Bundesrat soll deshalb eine Hochbreitbandstrategie erarbeiten, die eine zukunftsgerichtete Versorgung aller Landesregionen gezielt, bedarfsgerecht und effizient adressiert und das Risiko von Marktverzerrungen möglichst minimiert. Diese Strategie soll ihre Wirkung in etwa acht bis zehn Jahren entfalten. Er soll dabei auch Überlegungen zu möglichen Finanzierungsquellen anstellen und eine Kostenschätzung vornehmen. Als mögliche Finanzierungsquelle denkbar wären Teile der Erlöse des Bundes aus den Auktionen zur Vergabe des Mobilfunkspektrums. Damit würden diese Teile der Erlöse im Kommunikationsmarkt verbleiben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.