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21.3468 · Interpellation · 2021-05-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Prof. Dr.med. Winfried Stöcker (www.labor-stoecker.de) hatte bereits Anfang 2020 einen Impfstoff entwickelt. Er wollte diesen sogar kostenlos für Deutschland zur Verfügung stellen. Die Behörden wollten dies aber nicht, vielleicht auch weil Dr. Emer Cooke, die Chefin der EMA, 8 Jahre lang Lobbyistin von Pfizer und Astra war.

1. Was weiss der Bundesrat über diesen Impfstoff?

2. Wäre dieser auch eine Variante für die Schweiz?

3. Kann sich der Bundesrat vorstellen, diesen Impfstoff für die Entwicklungs- und Schwellenländer einzukaufen und zur Verfügung zu stellen, da dieser ohne jede Kühlung transportiert und aufbewahrt werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Der Bundesrat hat eine diversifizierte Beschaffungsstrategie verfolgt, um Technologie- und Herstellungsrisiken zu minimieren. Dabei wurden Verträge mit Herstellern von vielversprechenden Kandidaten verhandelt. Der Impfstoff von Prof. Dr. Winfried Stöcker wurde im Rahmen der Schweizer Beschaffungsstrategie nicht vertieft geprüft und der Bund war nicht in Kontakt mit Prof. Dr. Winfried Stöcker. Für den Impfstoff wurde zudem keine Zulassungsgenehmigung in der Schweiz eingereicht. Um eine Zulassung in der Schweiz zu beantragen, müssen umfangreiche klinische Studien durchgeführt werden, um Wirkung, Sicherheit und Verträglichkeit des Impfstoffes nachzuweisen. Solche Studien liegen vom angesprochenen Impfstoff noch keine vor. Um die Schweizer Bevölkerung auch im Jahr 2022 vor Covid-19 zu schützen, hat der Bundesrat zudem beschlossen, einen Fokus auf sichere und wirksame mRNA-Impfstoffe zu legen.

3. Für die Reallokation in Drittstaaten kommen nur Impfstoffe in Frage, die die Schweiz entweder durch direkte Verträge mit Herstellern, mittels gemeinsamem Beschaffungsvorgehen mit anderen Staaten und/oder der Europäischen Union oder durch Beteiligung an multilateralen Beschaffungsvorhaben (z. B. COVAX Facility) beschafft hat (siehe dazu Punkte 1. und 2.). Für die Versorgung von Entwicklungs- und Schwellenländern mit Covid-19-Impfstoffen beteiligt sich die Schweiz zudem am Covax AMC (Advanced Market Commitment). Um in diesem Rahmen eingesetzt zu werden, müssen diese Impfstoffe eine Zulassung durch eine führende Zulassungsbehörde erhalten haben und/oder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) freigegeben worden sein, was für den erwähnten Impfstoff nicht zutrifft.

Antwort des Bundesrates.