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Politische anstatt fachliche Personalauswahl in den UVEK-Bundesbetrieben. Nach der Post nun auch die SBB?

21.3575 · Interpellation · 2021-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Letzte Woche wurde bekannt, dass der Informationschef der Bundesanwaltschaft, Andre Marty, ab 1. September die Leitung der Kommunikation Personenverkehr bei den SBB übernehmen soll. lch bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welches Selektionsverfahren ging dieser Anstellung voraus?

2. Wurde dabei das Risiko berücksichtigt, dass sich André Marty in einer vom ausserordentlichen Bundesanwalt Stefan Keller eröffneten Strafuntersuchung befindet?

3. Haben die SBB irgendwelche vertragliche Vorkehrungen getroffen für den Fall, dass Herr Marty gerichtlich verurteilt wird?

4. Ist es für vom Bund kontrollierte Unternehmen wie der SBB zulässig, Personen in Kaderfunktionen zu rekrutieren, gegen die aktuell eine Strafuntersuchung läuft? Gibt es noch weitere solche Fälle?

5. Wie benotet die SBB die Kommunikationsleistung ihres potentiell neuen Kaderangestellten bei seiner früheren Arbeitgeberin Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit den seitens aller Teilnehmer (inklusive Andre Marty) "vergessener" Geheimtreffen im Zusammenhang mit den Strafverfahren gegen die Fifa, die nun in eine Strafuntersuchung gegen die beteiligten Anwesenden mündete?

6. Gemäss den strategischen Zielen des Bundesrats soll die SBB "eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie" verfolgen. Inwieweit lassen sich solche ethischen Grundsätze mit einer aus der Vergangenheit derart kompromittierten Glaubwürdigkeit eines potentiell neuen Kadermitglieds der Bundesbahnen in Einklang bringen?

7. Inwiefern nahmen Bundesrätin und UVEK-Vorsteherin Sommaruga und ihr Umfeld direkt oder indirekt Einfluss auf Personalentscheide von Bundesbetrieben wie Post oder SBB?

8. Nimmt aus Sicht des Gesamtbundesrats das zuständige Departement UVEK seine Aufsichtsfunktion gemäss den einschlägigen Gouvernanz-Regelungen Ober die eigenen Bundesbetriebe Post und SBB genügend wahr?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat führt die bundesnahen Unternehmen mittels strategischen Zielen. Im Übrigen beschränken sich seine Einflussmöglichkeiten auf die ordentlichen Aktionärsrechte, darunter die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates. Bei den anderen Personalgeschäften hat der Bundesrat kein Mitspracherecht; sie liegen in der alleinigen Verantwortung der Führungsorgane des Unternehmens.

Frage 1

Laut SBB wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben. Die Auswahl erfolgte nach dem üblichen Selektionsprozess. Dieser umfasste unter anderem auch ein externes Assessment.

Frage 2

Nach Angaben der SBB hat Herr Marty von sich aus offen über die laufende Untersuchung informiert. Die verantwortlichen Stellen der SBB haben die Situation von Herrn Marty eingehend analysiert. Das entsprechende Risiko wurde berücksichtigt.

Frage 3

Laut SBB wurde dies vertraglich explizit festhalten.

Frage 4

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Frage 5

Nach Angaben der SBB erwies sich Herr Marty in einem öffentlich ausgeschriebenen, professionell geführten und transparenten Auswahlverfahren als der für die fragliche Position am besten geeignete Kandidat.

Frage 6

Die ethischen Grundsätze der Unternehmensführung der SBB sind in einem Verhaltenskodex ("Code of Conduct") konkretisiert. Dieser ist für alle Mitarbeitenden verbindlich und wird regelmässig geschult. Je nach Ausgang des Strafverfahrens wird die SBB beurteilen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis mit Herrn Marty weitergeführt werden kann (siehe Frage 3).

Frage 7

Als Allein- oder Mehrheitsaktionär der bundesnahen Unternehmen entscheidet der Bundesrat über die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates. Die Wahl der Mitglieder der Geschäftsleitung liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Der Bundesrat wird über wichtige Personalgeschäfte (z.B. Wahl des CEO) angemessen informiert.

Frage 8

Ja.

Antwort des Bundesrates.

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