21.3738 · Interpellation · 2021-06-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Artikel 53 Absatz 1 BV hält fest: "Der Bund schützt Bestand und Gebiet der Kantone", und in Artikel 1 BV sind alle Kantone namentlich aufgezählt. Zwar regelt Artikel 53 Absatz 2 BV, unter welchen Bedingungen es zu Änderungen im Bestand kommen kann, aber die Hürden sind fast unüberwindbar hoch.
Dem steht gegenüber, dass in der Öffentlichkeit die folgende Aussage auf hohe Zustimmung stösst: "26 Kantone sind zu viel". Viele Kantonsgebiete korrespondieren in keiner Weise mehr mit den heute gelebten Lebenswelten. Das schwächt die Identifikation mit den föderalen Einheiten. Auffallend war dies z.B. bei den nach Kantonen unterschiedlichen Covid-19-Schutzmassnahmen: Alle paar Kilometer galten andere Regeln, oft innerhalb desselben funktionalen Raumes.
2018 hat das Bundesamt für Statistik eine neue regionale Typisierung vorgenommen, mit 16 Arbeitsmarkt-Grossregionen. Diese sind so definiert, dass mindestens 80 Prozent der Arbeitspendelwege Binnenwege sind. Vieles deutet daraufhin, dass auch die Wege für Bildung, Einkauf, Kultur, Alltagsfreizeit oder Krankheitsversorgung innerhalb dieser Räume stattfinden.
Zwar haben die Kantone das Recht, zur Erfüllung ihrer Aufgaben interkantonale Verträge abzuschliessen und interkantonale Organe mit der Umsetzung zu ermächtigen. Inzwischen gibt es hunderte derartiger Verträge. Ihr grosser Nachteil: Sie sind oft der Kontrolle durch Volk und Parlamente entzogen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:
1. Was kann die Schweiz von Norwegen und von Dänemark lernen, die beide in den letzten Jahren landesweite Gebietsreformen (Reduktion der Anzahl Provinzen bzw. Regionen) erfolgreich durchgeführt haben?
2. Welche monetären Anreizinstrumente kann sich der Bundesrat vorstellen, die eine Reduktion der Anzahl Kantone voranbringen könnten?
3. Welche nicht-monetären Anreizinstrumente kann sich der Bundesrat vorstellen, die eine Reduktion der Anzahl Kantone voranbringen könnten?
4. Ist für den Bundesrat vorstellbar, die funktionalen Räume "Arbeitsmarkt-Grossregionen" als Konsultationsgebiete zu nutzen, zum Beispiel bei Anhörungen und Vernehmlassungen?
5. Würde der Bundesrat das Entwicklungsziel teilen, dass ein Kanton in der Regel mindestens 500 000 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen sollte - als kritische Untergrenze für die effiziente Erfüllung der kantonalen Aufgaben (italienische Schweiz als Ausnahme)?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Idee von Gebietsreformen zur Beschränkung der Anzahl Kantone wird regelmässig debattiert. Sie war gar eines der Themen an der Föderalismuskonferenz in Mendrisio 2011. Der Bundesrat und das Parlament haben sich in der Vergangenheit im Rahmen verschiedener parlamentarischer Vorstösse ebenfalls damit befasst. So haben die eidgenössischen Räte 2010 das Postulat Comte 10.3621 "Kantonsfusionen begünstigen. Mögliche Wege aufzeigen" abgelehnt (siehe ebenfalls das Postulat Lehmann 12.4182 "Gebietsreform in der Schweiz"). Fest steht, dass sich in den Kantonen, in denen konkrete Vorhaben zustande gekommen sind (Abstimmung zur Fusion der beiden Basel, Volksinitiative zur Fusion der Kantone Genf und Waadt), kein Konsens ergeben hat. Der Bundesrat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bedarf nach einer Beschränkung der Anzahl Kantone in der Bevölkerung auf eine breite Zustimmung stösst. Ausserdem würde eine geringere Anzahl Kantone nicht dazu führen, dass keine Unterschiede zwischen den Kantonen mehr bestehen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Gebietsreformen nur dann gelingen können, wenn sie von den betroffenen Kantonen selber mit Unterstützung ihrer Bevölkerung lanciert werden. Er glaubt nicht an eine von oben herab beschlossene Gebietsaufteilung auf Grundlage rein rationaler Kriterien. Es trifft zu, dass für Gebietsreformen verschiedene juristische Hürden genommen werden müssen (Art. 53 BV). Doch das ist gerechtfertigt, da sie das Gleichgewicht zwischen den Kantonen stören können, beispielsweise in Bezug auf die politische Vertretung (Nationalrat, Ständerat) oder die Vertretung der Sprachgemeinschaften oder den Finanzausgleich.
1. In Dänemark wurde 2007 eine umfassende Gebietsreform vorgenommen. Es wurden 14 Amtskreise abgeschafft und 5 Regionen sowie 2 Regionen mit einem besonderen Status geschaffen; die Kommunen wurden von 271 auf 98 reduziert. Auch in Norwegen wurde 2014 eine Gebietsreform durchgeführt. Die Anzahl der Provinzen wurde von 19 auf 11 gesenkt, die Kommunen von 428 auf 356 reduziert. Die Erfahrungen in Dänemark und Norwegen können jedoch nicht auf die Schweiz übertragen werden: Beide Staaten sind parlamentarische Demokratien, konstitutionelle Monarchien und dezentral organisierte Einheitsstaaten. Sie wurden beide auf anderen Grundlagen aufgebaut als der schweizerische Bundesstaat.
2./3. Es sind unzählige finanzielle oder andere Anreize wie Steuervorteile oder bessere Repräsentativität in der Beschlussfassung denkbar. Das bedeutet jedoch, grössere Einheiten gegenüber kleineren zu bevorteilen. Der Bundesrat bezweifelt, dass ein politischer Konsens in diesem Sinn besteht.
4. Eine Unterteilung nach anderen Kriterien als nach Kantonen kann in bestimmten Bereichen wie der Statistik sinnvoll sein. Da das Vernehmlassungsverfahren jedoch "über die sachliche Richtigkeit, die Vollzugstauglichkeit und die Akzeptanz eines Vorhabens des Bundes" Aufschluss geben soll (Art. 2 des Vernehmlassungsgesetzes, SR 172.061), zieht es der Bundesrat vor, sich in diesem Bereich an die Kantone zu halten. Sie spielen bei der künftigen Umsetzung der in die Vernehmlassung geschickten Massnahmen eine wichtige Rolle und können, über das Initiativ- und Referendumsrecht, die Verabschiedung der Massnahmen beeinflussen. Regionale Einheiten wie die vom Interpellanten beschriebenen haben keine vergleichbare institutionelle Verankerung.
5. Gewiss würde eine Aufteilung des Gebiets in Regionen von mindestens 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu Effizienzgewinnen und Einsparungen bei der administrativen Infrastruktur führen. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die Effizienz anhand verschiedener Kriterien zu messen ist: Die Schweiz ist politisch sehr stabil. Diese Stabilität dient der Effizienz. Sie ist zum grossen Teil auf die aktuelle Gebietsaufteilung zurückzuführen, die Gewähr für das Gleichgewicht zwischen den sprachlichen und kulturellen Regionen bietet.
Antwort des Bundesrates.