21.3941 · Motion · 2021-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einer Änderung der Bundesverfassung vorzulegen, der eine fahrleistungsabhängige Bepreisung der Nutzung der Verkehrsinfrastruktur erlaubt.
Mit der Erhebung einer fahrleistungsabhängigen Gebühr sollen verschiedene anderen Steuern und Gebühren ganz oder mehrheitlich ersetzt werden. Dies betrifft insbesondere den Mineralölsteuerzuschlag, aber eventuell auch die Autobahnvignette und die Automobilsteuer.
Begründung
Die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur steht vor einem Umbruch. Durch die zunehmende Dekarbonisierung des Verkehrs ist die heutige Finanzierung über die Mineralölbesteuerung nicht mehr zukunftsgerichtet und es entstehen Ungerechtigkeiten.
Gerade im Bereich von Bau und Unterhalt der Strasseninfrastrukturen könnte mit einer einheitlichen, nutzungsabhängigen Gebühr den neuen fahrzeugtechnischen Realitäten (Aufkommen der Elektromobilität) entsprochen werden. Es braucht deshalb einen Ersatz von Mineralölsteuer resp. Mineralölsteuerzuschlag und von allfälligen weiteren, pauschal erhobenen Gebühren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Durch den zunehmenden Ersatz fossiler Treibstoffe durch alternative Antriebe von Motorfahrzeugen ist der Bedarf für eine neue Lösung zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr unbestritten.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 13. Dezember 2019 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Konzeption für eine fahrleistungsabhängige Abgabe auszuarbeiten, welche die Ablösung der Mineralölsteuer und allenfalls weiterer Verkehrsabgaben (Nationalstrassenabgabe, Automobilsteuer, Abgabe auf "Elektrofahrzeuge") sowie eine mögliche Weiterentwicklung der LSVA vorsieht. Damit soll die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen und des Bundeshaushaltes langfristig gesichert werden. Die Ergebnisse der Arbeiten sind dem Bundesrat bis Ende 2021 in Form eines Aussprachepapiers zu unterbreiten. Der Bundesrat wird darauf basierend das weitere Vorgehen beschliessen. Er möchte die Ergebnisse der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten abwarten, um die konkreten nächsten Schritte festzulegen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.