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21.4136 · Interpellation · 2021-09-29

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

In der Stellungnahme zur Ip 21.3632 zeigt der Bundesrat eindrücklich auf, dass sich die Hamas des Doppelspiels bedient: Die Vision einen palästinensischen Staat in den Grenzen von 1967 "zu bekräftigen" und gleichzeitig das Existenzrecht Israels zu bestreiten, ist Antisemitismus in Reinkultur.

Unter diesem Gesichtspunkt wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Gemäss der vom Bundesrat unterstützen IHRA-Arbeitsdefinition sind die Aussagen der Hamas unzweideutig antisemitisch. Müsste unter diesem Gesichtspunkt nicht die sofortige Einstellung aller Aktivitäten zwischen der offiziellen Schweiz und den Hamas-Organisationen (politisch und militärisch) folgen?

2. Wie will der Bundesrat den Widerspruch lösen, dass die Schweiz die antisemitischen Positionen der Hamas zwar "aufs Schärfste verurteilt", im Gegenzug aber für die "Guten Dienste" mit einem Aggressor plädiert?

3. Gemäss Stellungnahme des Bundesrats zur IP 21.3632 schätzen die "internationalen Schlüsselakteure wie den USA und der EU" die "Guten Dienste" der Schweiz. Warum stellt der Bundesrat diese Einschätzung über den Grundsatz, dass über Antisemitismus nicht verhandelt werden kann?

4. Sollte der Bundesrat die "Guten Dienste" nicht auf die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) beschränken und damit auf die offizielle Vertretung bei der UNO mit Beobachterstatus, um nicht in Konflikt mit kontroversen Positionen der PA und der Hamas zu geraten?

Stellungnahme des Bundesrates

1-4. Im Einklang mit der MENA-Strategie 2021-2024 bietet die Schweiz ihre guten Dienste für einen israelisch-palästinensischen und innerpalästinensischen Dialog an. Die Schaffung eines einheitlichen Regierungssystems im Besetzten Palästinensischen Gebiet (BPG) ist eine Voraussetzung für die Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung und notwendig für die Stabilisierung der wirtschaftlichen, humanitären und sicherheitspolitischen Lage im BPG; insbesondere im Gaza-Streifen, der von der Hamas kontrolliert wird. Es braucht deshalb eine inklusive, unparteiische, diskrete und pragmatische Kontaktpolitik gemäss Tradition der guten Dienste der Schweiz mit allen Konfliktparteien, auch mit den De-facto-Behörden in Gaza. Wie in anderen Kontexten auch kann die Schweiz basierend auf ihrer humanitären Tradition, ihrer Neutralität und ihrer Glaubwürdigkeit bei der Verteidigung des Völkerrechts einen Mehrwert erbringen.

Die Aufrechterhaltung des Dialogs bedeutet nicht, dass man die Politik der einen oder anderen Seite gutheisst. Ziel der Kontaktpolitik der Schweiz ist es, die Ausarbeitung von politischen Verhandlungslösungen zu erleichtern und die betroffenen Parteien zu ermutigen, auf Gewalt und Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu verzichten. Die Schweiz nimmt gegenüber allen Parteien eine kohärente Haltung ein: Sie verurteilt sämtliche Verstösse gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht.

Der Bundesrat spricht sich klar gegen jede Form der Anstiftung zu Gewalt, Hass und Rassismus - einschliesslich Antisemitismus und Islamophobie - aus, und verurteilt alle Positionen, die das Existenzrecht Israels bestreiten, aufs schärfste. Im Rahmen ihrer Kontaktpolitik setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die Hamas ihre 2017 geäusserte Bereitschaft, einen palästinensischen Staat auf der Grundlage der Grenzen von 1967 zu akzeptieren, öffentlich bekräftigt.

Antwort des Bundesrates.