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Green Bonds, öffentliche Investitionsbanken, Staatsfonds, Ausnahme von Budgetierungskriterien. Welche neuen Ansätze für die Finanzierung der Klimapolitik?

21.4329 · Interpellation · 2021-10-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Klimapolitik macht bedeutende Investitionen notwendig. Sie muss dazu führen, dass Unternehmen und Private leichteren Zugang haben zu Technologien und Verhaltensweisen gefördert werden, die mit den Zielen des Pariser Übereinkommens kompatibel sind. Als Beispiele seien hier genannt: die Entwicklung der Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge, die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden, das Bereitstellen eines attraktiven Angebots an Nachtzügen sowie nachhaltige Innovationen im Bereich der Luftfahrt. Damit wir uns gegen Hitzewellen, Rutschungen und Überschwemmungen schützen können, sind zudem Investitionen im Bereich der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels nötig.

Das CO2-Gesetz sah eine Finanzierung vor, die auf dem Verursacherprinzip beruhte. Das Gesetz wurde vom Stimmvolk abgelehnt, und wir müssen nun neue Finanzierungsarten finden. Hinzu kommt als zusätzliche Schwierigkeit die coronabedingte Verschuldung. Der Bundesrat hat einen neuen Entwurf für eine Revision des CO2-Gesetzes angekündigt, sich dabei jedoch nicht über die genauen Wege für die Finanzierung geäussert. Diese neuartige Ausgangslage sollte uns veranlassen, die Chancen und Risiken für die Schweiz bestimmter Finanzierungsinstrumente, die hier und andernorts bereits erfolgreich eingesetzt werden, zu überdenken.

Zu denken ist zum Beispiel an Green Bonds, deren Einsatz der Kanton Genf getestet hat, an öffentliche Investitionsbanken, wie Schottland eine eingerichtet hat, oder an Staatsfonds nach dem Vorbild von Norwegen.

- Beabsichtigt der Bundesrat, solche Instrumente im Lichte der Situation, in der wir uns befinden, neu zu bewerten, oder will er andere Wege beschreiten?

- In der Klimapolitik gibt es eine Finanzierungslücke. Sieht der Bundesrat in solchen Instrumenten eine Möglichkeit, diese Finanzierungslücke zu schliessen?

- Könnte er sich vorstellen, bei der Bereitstellung neuer Finanzierungsinstrumente eine Rolle zu spielen, um die zur Erreichung unserer Klimaziele erforderlichen Investitionen zu fördern?

- Die EU-Kommission diskutiert über die Möglichkeit, die klimapolitischen Investitionen von den üblichen Budgetierungskriterien betreffend Verschuldung und Defizite auszunehmen. Was hält der Bundesrat davon?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 17. September 2021 im Hinblick auf eine neue Revision des CO2-Gesetzes festgehalten, dass die Vorlage ohne neue Abgaben auskommen soll. Die Mittel aus verschiedenen klimapolitischen Instrumenten sollen grundsätzlich jenen Sektoren zugutekommen, aus denen die Mittel stammen. Beispielsweise prüft das UVEK, die Zweckbindung bei der CO2-Abgabe vorübergehend anzupassen, für den Fall, dass im Gebäudebereich zusätzliche Mittel notwendig sind.

Der Bundesrat hat sich zudem in seiner Stellungnahme zum Postulat Ryser (21.3904) "Klimabank und Klimaagentur. Investitionshürden für energetische Sanierungen reduzieren" bereit erklärt, weitere Finanzierungsinstrumente im Rahmen der laufenden Arbeiten zu prüfen und koordiniert mit allen Massnahmen auszuarbeiten. Mit der Annahme des Postulates Storni (21.4130) "Energetische Gebäudesanierungen: Die Situation ist problematisch, es braucht neue Finanzierungsmöglichkeiten. Zu viele Gebäude werden nicht saniert, weil den Eigentümerinnen und Eigentümern die Mittel fehlen" hat der Bundesrat weiter geplant, eine Analyse zu den Anreizen durchzuführen, welche verschiedene Eigentümergruppen zu Gebäudesanierungen animieren könnten. Der Bundesrat wird dabei auch die von der Interpellantin erwähnten Instrumente berücksichtigen.

In Bezug auf Green Bonds hat der Bundesrat am 17. November 2021 beschlossen, solche künftig emittieren zu wollen. Jedoch sollen damit nicht wie von der Interpellantin vorgeschlagen zusätzliche, klimarelevante Vorhaben finanziert werden. Damit kann der Bundesrat aber dazu beitragen, dass Akteure des Privatsektors zur Ausgabe grüner Anleihen ermutigt werden.

Antwort des Bundesrates.

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