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21.4363 · Motion · 2021-12-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, alle Massnahmen und gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, um den wirtschaftlichen und sicheren Langzeitbetrieb der bestehenden Schweizer Kernkraftwerke zu ermöglichen.

Begründung

Die Botschaft vom 18. Juni 2021 zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hält fest, dass "zu berücksichtigen [ist], dass nach dem Abschalten der letzten Kernkraftwerke im Jahr 2035 (unter Annahme einer Laufdauer von 50 Jahren) die marktbedingte Selbstversorgungsfähigkeit temporär etwas zurückgehen dürfte". Das neue Bundesgesetz habe denn auch zum Ziel, den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz zu stärken, insbesondere auch für den Winter.

In einer Studie geht die Empa von einem Anstieg des Stromverbrauchs um 25 Prozent in den kommenden Jahren aus. Neben diesem Verbraucheranstieg (+13,7 TWh) fallen auch die Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke (-24 TWh) massiv ins Gewicht. Alarmierend ist nun, dass die nationale Risikoanalyse des BABS eine langandauernde Strommangellage als eines der grössten Risiken nennt. Der zeitweise Ausfall der Stromversorgung habe eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit.

Mit Blick auf die Versorgungssicherheit, ist der Anteil der Kernkraft klar zu erhalten. Denn der sichere Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke und damit eine Versorgung mit genügend Strom, sind für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft von grösster Bedeutung. Im Kernenergiegesetz ist der Bau neuer Kernkraftwerke heute verboten: Die bestehenden Kernkraftwerke dürfen in Betrieb bleiben, solange sie sicher sind. Sie dürfen nach ihrer Abschaltung aber nicht ersetzt werden.

Das oberste Ziel der Schweizer Energiepolitik muss die Sicherstellung der Versorgungssicherheit sein. Der Hauptfokus ist dabei auf eine CO2-freie Stromproduktion zu legen. Dem Langzeitbetrieb der bestehenden klimafreundlichen Kernkraftwerke kommt dabei eine wichtige Rolle zuteil.

Um dieses Ziel zu erreichen sind die Rechtsgrundlagen in einem ersten Schritt so anzupassen, dass Massnahmen und Anreize so gesetzt werden, dass der Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke über 50 Jahren ermöglicht wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Schweiz verfügen sämtliche Kernkraftwerke über eine unbefristete Betriebsbewilligung. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Laufzeiten. Sie dürfen betrieben werden, solange sie sicher sind. Dass die Sicherheit eingehalten wird, wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überwacht. Der Bundesrat spricht sich deshalb gegen einen Eingriff des Bundes zwecks Verbesserung der finanziellen Anreize zum Weiterbetrieb bestehender Kernkraftwerke aus. Eine Unterstützung des Bundes, welche den Betrieb bis zu einem festgelegten Alter eines Kernkraftwerkes sicherstellt, kann je nach notwendiger Nachrüstung eines Kraftwerkes unverhältnismässig hohe Kosten verursachen. Zudem können Subventionen nicht garantieren, dass die Werke in jedem Fall wesentlich länger betrieben würden, zumal nicht ersetzbare Grosskomponenten wie der Reaktordruckbehälter irgendwann die Grenzen ihrer Lebensdauer erreichen. Der Bundesrat erachtet es für die Stärkung der Versorgungssicherheit als vorrangig, Fördermittel zur vorgesehenen stärkeren Unterstützung der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz zur Verfügung zu stellen. Schliesslich stünden Subventionen für Kernkraftwerke im Widerspruch zum Volkswillen: Die Stimmbevölkerung hat im Mai 2017 entschieden, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.