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21.4424 · Interpellation · 2021-12-14

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

In Bezug auf die Armeeauszählung 2020 bleiben nach Beantwortung der Interpellationen 21.3343 Seiler Graf und 21.3745 Fabien Fivaz offene Fragen.

1. Der Bundesrat sagt in der Antwort auf die Interpellation 21.3745, dass die vorzeitigen Abgänge derzeit hoch sind. Wie kommt er zu diesem Schluss, obwohl die Zulassungen zum Zivildienst und die Abgänge aus medizinischen Gründen stark zurückgegangen sind? Wie haben sich die Abgänge in den letzten 10 Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach der Ursache?

2. Der Bundesrat plant, den rechtlich zulässigen Maximalbestand während mindestens 10 Jahren zu überschreiten. Der zitierte Artikel 6 Organisation der Armee (AO) sieht jedoch eine Übergangsperiode von längstens 5 Jahren vor. Wie begründet das der Bundesrat?

3. Der Effektivbestand liegt rund 40 Prozent über dem Sollbestand, weil die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Eingeteilten jedem Aufgebot Folge leisten (können). Wie viele Personen folgen ihrem Aufgebot tatsächlich? Wie hat sich diese Zahl über die letzten 10 Jahre entwickelt?

4. Wie geht die Armee mit den Personen um, welche in Folge der Flexibilisierung der Rekrutierung bis zum 25. Altersjahr die Rekrutenschule nicht angetreten sind?

5. Wie sieht die demographische Entwicklung der Stellungspflichtigen für die nächsten 15 Jahre aus?

6. Das erklärte Ziel für den Frauenanteil in der Armee bis 2030 liegt bei 10 Prozent. Nun sagt der Bundesrat, dass es dabei nicht primär um die Verbesserung der quantitativen Alimentierung gehe. Stellen 10 Prozent für die Armee quantitativ keine relevante Grösse dar? Oder wurde das Ziel aufgegeben? Wenn ja, warum?

7. Die Anzahl von jährlich 2100 Abgängen nach der Rekrutenschule stelle einen Schwellenwert dar, ab dem die Armeeformationen mehr AdA verlieren, als neu dazukommen.

a. Wie kommt dieser Wert zustand?

b. Dieser Wert wurde gemäss ARMA 2020 bereits während der Konzeption der WEA mit den Abgängen Divers und UT überschritten. Wieso wird ein Planungswert verwendet, der schon vor der Einführung der WEA nicht realistisch war? Wurde damit ein Rückgang der Armeeangehörigen bewusst in die Planung aufgenommen.

8. Wie viele Zivilschützende wurden in den letzten 10 Jahren ordentlich Entlassen, ohne alle Diensttage geleistet zu haben (prozentual und absolut)? Wie viele Diensttage haben diese im Schnitt noch nicht geleistet?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Nur die Abgänge aus medizinischen Gründen sind seit 2011 stark zurückgegangen (47,5 %). Im Zivildienst kam es zu einer Zunahme von rund 4600 Zulassungen im 2011 zu über 6000 Zulassungen in den Jahren 2016-2019. 2020 war aufgrund der Covid-19-Situation die Anzahl Zugelassener deutlich kleiner (5254). Die Zulassungen scheinen sich nun auf hohem Niveau von gut 6000 jährlich zu stabilisieren.

2. Nach Artikel 13 Abs. 1, Bst. a, MG (SR 510.10) dauert die Militärdienstpflicht für Angehörige der Mannschaft und für Unteroffiziere bis zum Ende des zwölften Jahres nach Abschluss der Rekrutenschule. In Art. 19 Abs. 1 VMDP (SR 512.21) hat der Bundesrat die maximale Dienstpflicht für Soldaten und Unteroffiziere, die ihre Rekrutenschule ab 2018 abschliessen, auf zehn Jahre beschränkt. Wer die Rekrutenschule vor 2018 absolviert hat, bleibt für zwölf Jahre eingeteilt. In sechs Jahren, das heisst ab 2028, werden zwei Jahrgänge entlassen, womit der Bestand den vorgegebenen Zielen angepasst werden kann. Eine abrupte Kürzung der Dauer der Militärdienstpflicht hätte zu einem derart starken Einbruch der Bestände geführt, dass die angestrebten Bestände nicht mehr erreicht werden könnten. Deshalb hat der Bundesrat dieser schrittweisen Anpassung den Vorzug gegeben.

3. Die AO (SR 513.1) sieht einen Sollbestand von 100 000 und einen Effektivbestand von 140 000 Militärdienstpflichtigen vor. Ein Effektivbestand von 140 000 Armeeangehörigen ist notwendig, um im Falle einer Mobilmachung einen Sollbestand von 100 000 Dienstpflichtigen zu gewährleisten. Bei den subsidiären Einsätzen zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Pandemiebekämpfung haben bis zu 90 Prozent der aufgebotenen Armeeangehörigen dem Aufgebot Folge geleistet. Dies reichte aus, um den Sollbestand der Formationen abzudecken. Bei den ordentlichen Wiederholungskursen sieht die Situation anders aus: Dort beträgt die Einrückungsquote im Durchschnitt 66,5 Prozent. Dieser Durchschnitt lässt sich hauptsächlich damit erklären, dass die Militärdienstpflichtigen seit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) die Möglichkeit haben, ihre sechs Wiederholungskurse auf zehn Jahre zu verteilen. Ohne den Effektivbestand von 140 000 Armeeangehörigen läge die Quote tiefer, was die Ausbildungsqualität und auch die Bereitschaft gefährden würde.

4. Gemäss der geltenden Gesetzgebung (Art. 49 Abs. 1, MG) werden Rekrutierte, welche die Rekrutenschule am Ende des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, nicht geleistet haben, aus der Armee entlassen und müssen die Wehrpflichtersatzgabe bezahlen.

5. Laut den Prognosen des Bundesamts für Statistik wird die Anzahl potenzieller Stellungspflichtiger (Schweizer Männer im Alter von 19 Jahren) zwischen 2022 und 2027 von 33 000 auf rund 35 000 ansteigen. Ab 2030 wird die Zahl noch weiter zunehmen und rund 38 000 Stellungspflichtige erreichen.

6. Die angestrebte Erhöhung des Frauenanteils bleibt weiterhin aktuell und ein offiziell erklärtes Ziel der Armee. Ein höherer Frauenanteil dient nicht in erster Linie dazu, die Alimentierung der Armeebestände zu verbessern, sondern soll vor allem deren Qualität steigern. Die Arbeit in gemischten Teams ist bekanntermassen effizienter. Doch selbst eine Vergrösserung des Frauenanteils auf 10 Prozent würde nicht ausreichen, um die Ende der 2020er-Jahre auftretenden Bestandslücken der Armee zu schliessen.

7a. Die Abgänge aus den Armeeformationen liegen bereits seit mehreren Jahren über dem festgelegten Schwellenwert. Der Referenzwert von 2100 Abgängen entspricht 1,5 Prozent des Effektivbestands der Armee von 140 000 Armeeangehörigen. Dabei handelt es sich um einen im Rahmen der WEA verwendeten Richtwert für die langfristige Planung, mit der die Armeebestände sichergestellt und stabilisiert werden sollen.

7b. Der Referenzwert ist auf 140 000 Armeeangehörige berechnet. Die absolute Anzahl Abgänge der Armee XXI kann nur beschränkt mit jener der WEA-Armee verglichen werden, da die Abgänge auch mit der Grösse der Armee korrelieren und die Armee XXI damals aus über 180 000 Armeeangehörigen bestand. In den vergangenen zehn Jahren konnte die Armee die medizinisch begründeten Abgänge dank eigener Massnahmen um über die Hälfte reduzieren. Zudem hat sie in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen getroffen, um die Anzahl Abgänge zu verringern.

8. Im Zivilschutz ist die Anzahl zu leistender Diensttage nicht vorgegeben. Zivilschutzangehörige sind folglich nicht verpflichtet, während der Dauer ihrer Dienstpflicht eine bestimmte Anzahl Diensttage zu absolvieren.

Antwort des Bundesrates.