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21.4440 · Interpellation · 2021-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund des Abbruchs der Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der Europäischen Union und der daraus resultierenden Auswirkungen auf das Forschungsprogramm Horizon Europe stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Forschung und Innovation hauptsächlich von einer vollständigen Assoziierung an Horizon Europe abhängt?

2. Falls ja, mit welchen Massnahmen und innerhalb welcher Frist beabsichtigt der Bundesrat, dieses Ziel zu erreichen?

3. Falls nicht, wie beabsichtigt der Bundesrat,

a. auf den Ausschluss der Schweizer Forschenden aus der Projektleitung von mehreren Programmen von Horizon Europe zu reagieren;

b. hierzulande weiterhin die grössten Talente anzulocken und zu halten;

c. für unsere Start-ups ein Netzwerk potenzieller Kundinnen und Kunden auf europäischer Ebene aufzubauen;

d. einen Zugang zu Märkten zu gewährleisten, die im Zusammenhang mit europäischen Projekten strategisch wichtig sind;

e. die Attraktivität der Schweiz in den Bereichen Data Science und künstliche Intelligenz aufrechtzuerhalten?

4. Hegt der Bundesrat nicht die Befürchtung, dass die derzeitige Situation trotz der kürzlich beschlossenen Fördermittel langsam, aber sicher nicht nur die Forschung und Innovation in unserem Land beeinträchtigen, sondern auch die wirtschaftliche Stellung der Schweiz schwächen wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation sind ein substanzieller Bestandteil der schweizerischen Forschungs- und Innovationslandschaft, deren Bedeutung weit über die finanzielle Förderung hinausreicht. Sie verstärken die Integration der Forschungs- und Innovationsakteure aus dem öffentlichen Bereich und der Privatwirtschaft in das internationale kompetitive Umfeld. Die Schaffung von Alternativen könnten Horizon Europe als weltgrösstes Förderprogramm nicht ersetzen. Deshalb bleibt eine möglichst rasche und vollständige Assoziierung der Schweiz an das Horizon-Paket 2021-2027 das erklärte Ziel des Bundesrates.

2. Die Beteiligung der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation ist Teil der Bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der EU von 2002. Auf Schweizer Seite wurden alle notwendigen Schritte unternommen, um die Verhandlungen zur Assoziierung der Schweiz mit der EU aufnehmen zu können. Die Europäische Kommission hat jedoch mitgeteilt, dass sie sich derzeit nicht in der Lage sieht, Sondierungsgespräche oder Verhandlungen über eine Assoziierung aufzunehmen.

Die Schweiz hat aktuell den Status eines nicht assoziierten Drittlandes inne. Dies bedeutet, dass sich Forschende und Innovatoren in der Schweiz an rund zwei Dritteln der Ausschreibungen beteiligen können und direkt vom Bund finanziert werden. Der Bundesrat hat am 17.09.2021 und 20.10.2021 beschlossen, bis zur Assoziierung nebst dieser Direktfinanzierung weitere Übergangsmassnahmen umzusetzen und Prüfaufträge erteilt (siehe dazu Antwort 4).

3. Für nicht zugängliche Einzelinstrumente wie Stipendien wurde der SNF beauftragt, analoge nationale Instrumente aufzugleisen. Im Bereich der Innovationsförderung wurde die Innosuisse gestärkt, womit beispielsweise die Teilnahme an EUREKA Clustern ermöglicht wird. Zudem wurden Übergangsmassnahmen zur Abmilderung der Ausschlüsse in den Bereichen Raumfahrt und digitale Technologien definiert. Das Parlament hat mit der Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) neu eine Rechtsgrundlage für die Direktfinanzierung von Innovationsprojekten von KMU und Jungunternehmen im Falle einer Nicht-Assoziierung geschaffen.

Zusätzlich zu den Übergangsmassnahmen hat der Bundesrat am 20.10.2021 das WBF in Zusammenarbeit mit der EFD beauftragt, Ergänzungsmassnahmen zu prüfen, um den Schweizer Forschungs- und Innovationsstandortes grundsätzlich zu stärken. Das Ergebnis der Analyse wird dem Bundesrat im ersten Halbjahr 2022 unterbreitet.

4. Für den Fall einer längerfristigen Nicht-Assoziierung veranlasst der Bundesrat zur Abmilderung der Auswirkungen zudem die Prüfung von Ersatzmassnahmen. Das Ziel dieser Massnahmen müsste es sein, den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz und damit verbunden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz mithilfe von Instrumenten, die optimal auf den nationalen Kontext abgestimmt sind, so weit wie möglich in einer starken Position zu halten.

Antwort des Bundesrates.

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