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21.4515 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Wie beim Abbau von Energie- und mineralischen Rohstoffen bestehen beim Anbau von Agrarrohstoffen grosse Herausforderungen in menschenrechtlicher und ökologischer Hinsicht. Die Schweiz als weltweit grösster Handelsplatz für Agrarrohstoffe hat hier eine besondere Verantwortung. Dies umso mehr, als die vertikal integrierten Schweizer Agrarrohstoffhändler vielerorts einen direkten Durchgriff auf die Produktionsstufe haben, am deutlichsten in Fällen, in denen sie den Anbau direkt kontrollieren. Wie eine Analyse erstmalig aufzeigt, besitzen oder bewirtschaften Schweizer Agrarhändler mindestens 2,7 Mio. Hektar Anbaufläche in über 20 Ländern des Globalen Südens.

Die Schweiz unterstützt "die regelmässige Bewertung von im Rohstoffsektor tätigen Unternehmen" durch einen finanziellen Beitrag an die Responsible Mining Foundation. Eine analoge Unterstützung der Bewertung von Agrarhändlern wäre wünschenswert.

Für Unternehmen, die in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten aktiv sind, haben OECD und FAO bereits vor fünf Jahren einen Leitfaden entwickelt, um diese bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass auch der Schweizer Agrarrohstoffhandel eine Verpflichtung für menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen hat und insbesondere auf Anbaustufe mit besonderen Herausforderungen konfrontiert ist und deshalb im Bereich der Umsetzung der Sorgfaltspflichten erhöhter Aufmerksamkeit bedarf?

2. Wie (mit welchen Bewertungs-Systemen, in welchem Rhythmus) prüft der Bundesrat, inwiefern die Schweizer Agrarhändler ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen und inwiefern sie dabei den OECD/FAO-Leitfaden befolgen?

3. Welche Bilanz zieht der Bundesrat heute, 5 Jahre nach Publikation des OECD/FAO-Leitfadens, bezüglich deren Anwendung durch Schweizer Agrarhändler?

4. Ist der Bundesrat bereit, auch die regelmässige Bewertung der im Agrarrohstoffhandel tätigen Unternehmen hinsichtlich des von ihm geforderten "verantwortungsvollen Verhaltens in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten, Umwelt- und Sozialstandards im In- und Ausland" zu unterstützen oder eine solche Bewertung selbst vorzunehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1.- 4. Der Bund erwartet von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen einschliesslich jener im Agrarrohstoffhandelssektor, dass sie ihre Verantwortung gemäss den international anerkannten Standards und Leitlinien zur verantwortungsvollen Unternehmensführung bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland wahrnehmen. Dazu gehören die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der OECD/FAO-Leitfaden für verantwortliche landwirtschaftliche Lieferketten. Sie enthalten Empfehlungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Der Bund tauscht sich an Anlässen und bilateralen Gesprächen regelmässig mit den Unternehmen aus und erinnert an die Erwartung des Bundesrats. Zudem schult er Unternehmen bei der Umsetzung der OECD-Instrumente und des speziell für Rohstoffunternehmen erarbeiteten Leitfadens zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung. Am Pilotprojekt der OECD zur Umsetzung des OECD/FAO-Leitfadens im Jahr 2019 haben verschiedene in der Schweiz ansässige Unternehmen und Initiativen (z.B. Roundtable on Sustainable Palm Oil) teilgenommen. Die Schweiz unterstützt zudem die Entwicklung einer Methode bei der OECD, die die Angleichung von Nachhaltigkeitsinitiativen des Privatsektors an den OECD/FAO-Leitfaden erlauben soll. Diese Methode soll in einem Pilotprojekt getestet werden, wie beispielsweise mit der Schweizer Plattform für Nachhaltigen Kakao. Bei mutmasslichen Verstössen gegen OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen steht der Nationale Kontaktpunkt als aussergerichtliche Schlichtungsstelle zur Verfügung, welcher bereits Eingaben zu im Agrarrohstoffhandel tätigen Unternehmen behandelt hat. Der Bundesrat überprüft nicht, inwiefern einzelne Schweizer Unternehmen im Agrarsektor speziell die Empfehlungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung gemäss OECD/FAO-Leitfaden befolgen. Die OECD wird einen Bericht über die Aktivitäten der Unterzeichnerstaaten zur Förderung der Umsetzung des Leitfadens fünf Jahre nach dessen Publikation veröffentlichen.

Weiter hat der Bundesrat per 1. Januar 2022 die neuen Pflichten zur Berichterstattung betreffend unter anderem die Achtung der Menschenrechte, Arbeitnehmerbelange und den Schutz der Umwelt sowie zur Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung betreffend Kinderarbeit in Kraft gesetzt, die auch Agrarrohstoffhändler betreffen.

Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das SECO die Schweizer Plattform für Nachhaltigen Kakao. Die Plattform umfasst rund 70 Akteure und hat sich das Ziel gesetzt, dass bis 2025 mindestens 80 Prozent und bis 2030 sogar 100 Prozent der in die Schweiz importierten kakaohaltigen Produkte nachhaltig angebaut werden. Darüber hinaus werden gegenwärtig Multistakeholder-Initiativen und gemeinsame Projekte mit dem Schweizer Privatsektor in Landwirtschaftsprodukten wie Kaffee oder Palmöl erarbeitet, die eine nachhaltige Produktion, Verarbeitung und Handel dieser Rohstoffe fördern sollen. Die Möglichkeit einer Unterstützung von Ansätzen zur Bewertung von Unternehmen im Landwirtschaftssektor analog zur Responsible Mining Foundation wird derzeit geprüft.

Antwort des Bundesrates.