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Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung. Offenlegung der grossen Geldflüsse an Parlamentsmitglieder

21.474 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-18

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Änderung des Parlamentsgesetzes (ParIG):

Artikel 11 Absatz 1bis

1bis Zu jeder Tätigkeit nach Absatz 1 Buchstaben b - e gibt das Ratsmitglied an, ob die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Bei Entgelten über insgesamt 12 000 Franken jährlich ist der Betrag anzugeben.

Begründung

Transparenz in der Politikfinanzierung ist in einer Demokratie zentral. Mit mehr Transparenz über die Geldflüsse schaffen wir Vertrauen, stärken die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger und somit auch unser politisches System.

Im Register der Interessenbindungen ist bislang nicht ersichtlich, wie gross die Entschädigung für ein Mandat Ist. Im Sinne der Transparenz soll das geändert werden. Bis zu 1000 Franken pro Monat kann ein Mandat als ehrenamtlich bezeichnet werden. Dass in einem Parlament enge Kontakte zwischen Parlamentsmitgliedern und Organisationen sowie Verbände bestehen, ist systemimmanent. Lobbying muss jedoch transparent erfolgen und die Parlamentsmitglieder müssen immer ihre volle Entscheidungsfreiheit behalten. Genau dies kann aber bei grossen Geldflüssen bezweifelt werden, vor allem wenn diese noch versteckt erfolgen. Es ist in unserem ureigensten Interesse, dass Politikerinnen und Politiker nicht als käuflich erscheinen. Bezieht ein Parlamentsmitglied einen grossen Teil seines Einkommens von einer einzigen Interessensorganisation, können daraus Abhängigkeiten entstehen. Dann ist es beispielsweise schwierig, sich gegen die Interessen dieser Organisation zu stellen, sollte die eigene Position mal von deren Haltung abweichen. Als Beispiel seien Mitglieder von Krankenkassendachverbänden erwähnt, die für ihre Mandate mit bis zu sechsstelligen Beträgen entschädigt werden. Solche grosse Summen können Abhängigkeiten schaffen und müssen der Öffentlichkeit darum bekannt sein.

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