21.7289 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der vererbte Flüchtlingsstatus, welcher bei der UNRWA praktiziert wird, steht im Widerspruch zur UNHCR-Definition von Flüchtlingen. Diese Praxis hält die Palästinenser in ihrem Status gefangen und macht ihr Schicksal von politischen Entscheidungen abhängig.
- Welche Haltung vertritt der Bundesrat zum Flüchtlingsstatus innerhalb der UNRWA?
- Ist er nicht der Ansicht, dass die Anpassung des Status an die völkerrechtliche Praxis einen wichtigen Schritt zur Friedensfindung beitragen würde?
Stellungnahme des Bundesrates
In seinem Bericht zur UNRWA vom 14. Oktober 2020 beleuchtet der Bundesrat auch die Flüchtlingsdefinition des Hilfswerks. Auf der Grundlage dieser Definition legt die UNRWA fest, wer berechtigt ist, ihre Unterstützungsleistungen zu beziehen. Nachfolgende Generationen von Flüchtlingen registrieren sowohl die UNRWA als auch das UNHCR (Beispiele sind Afghanistan und Somalia). Die diesbezügliche Praxis unterscheidet sich geringfügig. Hingegen sind bei der UNRWA im Gegensatz zum UNHCR und zur Genfer Flüchtlingskonvention abgesehen vom Tod keine Gründe für den Verlust des Flüchtlingsstatus vorgesehen. So erlischt beim UNHCR das Recht auf Unterstützung, wenn Flüchtlinge in ihrem Gastland Bürgerrechte oder die Staatsangehörigkeit erhalten. Im Falle der UNRWA hätte eine solche Regelung weitreichende Konsequenzen. Die grosse Mehrheit der heute 2,2 Millionen UNRWA-registrierten Flüchtlinge in Jordanien besitzt den jordanischen Pass. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Flüchtlingsfrage im Rahmen einer politischen Gesamtlösung geklärt werden muss.