21.7478 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit 2014 macht die EU ein Rahmenabkommen zur zwingenden Voraussetzung für den Abschluss eines Stromabkommens. Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 seinen Entscheid kommuniziert, das institutionelle Abkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen. Der Zugang zum europäischen Strombinnenmarkt ist wichtig für die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit der Schweiz.
Welche weiteren Schritte unternimmt der Bundesrat, damit doch noch ein Stromabkommen mit der EU zustande kommt?