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21.7562 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat korrekterweise entschieden, den "Genderstern" nicht in das Regelwerk aufzunehmen.

- Welche Position hat der Bundesrat bezüglich des "Gendersterns"?

- Teilt er meine Meinung, dass auf eine entsprechende Anpassung des Leitfadens der Bundeskanzlei verzichtet werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt das Anliegen, das hinter dem Genderstern und ähnlichen neueren Schreibweisen zur Gendermarkierung steht; eine Sprache zu verwenden, die möglichst alle Menschen anspricht und niemanden diskriminiert. Die Bundesverwaltung achtet seit Mitte der Neunzigerjahre auf eine geschlechtergerechte Sprache. Der Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren in deutschsprachigen Texten des Bundes sieht je nach Situation unterschiedliche Sprachformen zur Personenbezeichnung vor. Die Verwendung des Gendersterns und ähnlicher nicht amtlicher Schreibweisen ist in Texten des Bundes jedoch nicht zulässig. Der Bundesrat hält diese noch stark experimentellen Schreibweisen für nicht geeignet, das Anliegen einer inklusiven Sprache in den Texten des Bundes umzusetzen. Sie führen zu verschiedenen sprachlichen, sprachpolitischen und rechtlichen Problemen. Die Bundeskanzlei wird gestützt auf ihren gesetzlichen Auftrag auf der Webseite des Leitfadens zur geschlechtergerechten Sprache in Kürze eine entsprechende Weisung für die Bundesverwaltung veröffentlichen mit ausführlicher Begründung und mit Regeln, wie der Bund mit Texten umgeht, die an ihn herangetragen werden und solche neueren Schreibweisen enthalten. Eine Überarbeitung des Leitfadens zur geschlechtergerechten Sprache ist bis Ende Jahr vorgesehen. Dabei werden die genannten Weisungen mit entsprechenden Empfehlungen in den Leitfaden aufgenommen. Die Bundeskanzlei prüft zudem, wie Personen, die vom herkömmlichen binären Geschlechtermodell nicht erfasst sind, benannt und wie sie in bestimmten Textsorten des Bundes angesprochen werden könnten.