21.7584 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Bei jedem Tier der Rindergattung ist die Tiergeschichte über die Tierverkehrsdatenbank (TVD) lückenlos erfasst und rückverfolgbar. Trotzdem hat jeder Tierhalter die Pflicht die Begleitdokumente während mehreren Jahren physisch in Papierform aufzubewahren.
- Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass mit einer digitalen Aufbewahrung der Begleitdokumente die Rückverfolgbarkeit gewährt wäre?
- Wäre eine digitale Ablage der Begleitdokumente nicht eine administrative Erleichterung für die Tierhalter?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)