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22.322 · Standesinitiative · 2022-11-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Kanton Thurgau unterbreitet der Bundesversammlung gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) folgende Standesinitiative:

Der Bund wird aufgefordert, Bestimmungen zu erlassen, die den Selbstversorgungsgrad der Schweiz mit Schweizer Zucker zumindest auf dem Niveau der vergangenen Jahre erhält. Nebst den bewährten Massnahmen sorgt der Bund dafür, dass Forschungsprojekte, welche die ökologisch und sozial nachhaltige Ausrichtung des Zuckerrübenanbaus fördern, unterstützt werden.

Begründung

Im Kanton Thurgau bauen rund 500 Produzentinnen und Produzenten auf einer Fläche von gut 1800 Hektaren Zuckerrüben an, was rund 13 Prozent der in der Schweiz produzierten Zuckerrübenmenge entspricht. Zudem wird im Werk Frauenfeld der Schweizer Zucker AG (SZU) mit knapp 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein bedeutender Anteil des Schweizer Zuckers verarbeitet. Dementsprechend ist die Zuckerproduktion und -verarbeitung relevant für die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelindustrie im Kanton und in der Schweiz.

In der jüngeren Vergangenheit ist der Preisdruck im Bereich der Zuckerproduktion stark angestiegen. Eine der Ursachen ist, dass die Europäische Union (EU) 2017 die Produktionsmengen freigegeben und die Exportbeschränkungen aufgehoben hat. Zudem entstanden mit dem Verbot der Zuckerrüben-Saatgutbeizung zusätzliche Wettbewerbsnachteile für Schweizer Produzentinnen und Produzenten sowie die hiesige Nahrungsmittelindustrie, weil zahlreiche EU-Länder entsprechende Ausnahmebestimmungen erlassen haben. Andererseits produzieren die Schweizer Landwirte u.a. auch aufgrund dieses Verbots weitaus ökologischere Zuckerrüben als diejenigen aus dem EU-Raum. Gemäss der in der Motion zitierten Studie "Schweizer Zucker ist überzeugend nachhaltig" aus dem Jahr 2017 fallen entlang der gesamten Produktionskette des Schweizer Zuckers rund 30 Prozent weniger Umweltbelastungen an im Vergleich zu importiertem Zucker aus der EU. Mit dem neuen Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird das Thema Nachhaltigkeit nochmals stärker gewichtet.

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative Bourgeois 15.479 "Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft!" hat sich der Regierungsrat (RRB Nr. 703 vom 8. Dezember 2020) deshalb bereits für die befristete gesetzliche Verankerung eines Mindestgrenzschutzes, für die Unterstützung der nachhaltigen Produktion und für die Entwicklung von wirksamen pflanzenbaulichen Massnahmen zugunsten einer umweltfreundlichen inländischen Zuckerwirtschaft eingesetzt.

Die Bundesversammlung hat anlässlich der Herbstsession 2021 eine Änderung des LwG beschlossen. Es wurde befristet bis 2026 ein Mindestgrenzschutz (Art. 19 Abs. 2 LwG) und ein Einzelkulturbeitrag eingeführt. Werden Zuckerrüben nach den Anforderungen der biologischen Landwirtschaft oder der integrierten Produktion angebaut. wird ein zusätzlicher Beitrag ausgerichtet (Art. 54 Abs. 2bis LwG). Diese Bestimmungen sind seit dem 1. März 2022 in Kraft.

Ausserdem wurde die nationale Forschung von Agroscope durch den Aufbau eines Forschungsnetzwerkes von Organisationen aus der angewandten Forschung und der praxisorientierten Beratung mit dem Ziel intensiviert, einen nachhaltigen Zuckerrübenanbau in der Schweiz zu sichern. Dafür hat sich auch der Thurgauer Regierungsrat im Austausch mit Agroscope eingesetzt. Die Swiss Future Farm in Tänikon ist Teil dieses Forschungsnetzwerkes. Zudem engagiert sich der Kanton Thurgau für die Beratung und die Weiterbildung der Thurgauer Landwirtinnen und Landwirte, um den nachhaltigen Zuckerrübenanbau weiter zu fördern.

Angesichts der genannten Entwicklungen geht der Regierungsrat davon aus, dass die Motion mit der vorliegenden Standesinitiative in erster Linie eine wirksame Anschlusslösung an die bis 2026 befristete Änderung des LwG in die politische Diskussion einbringen will. Der Regierungsrat unterstützt dieses Bestreben. Ebenfalls einverstanden ist der Regierungsrat mit der Zielsetzung, die agrarpolitischen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass eine nachhaltige und die gesamte Wertschöpfungskette umfassende inländische Zuckerwirtschaft in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld erhalten werden kann.

Verhandlungen

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 23.01.2026

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die beiden Standesinitiativen 22.322 («Erhaltung des Selbstversorgungsgrads der Schweiz mit Schweizer Zucker») und 23.302 («Den Selbstversorgungsgrad der Schweiz mit Schweizer Zucker erhalten»), denen die WAK beider Räte Folge gegeben hatten, abzuschreiben. Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene Ersatzmassnahmen für die befristeten Stützungsmassnahmen beim Zucker verabschiedet, zudem unterstützt der Bund zahlreiche Forschungsprojekte im Bereich Ressourcennutzung, Sortenprüfung, Züchtung usw. Vor diesem Hintergrund erachtet die Kommission es als nicht nötig, zusätzlich noch gesetzgeberisch tätig zu werden.

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 14.04.2026

Für die WAK-N ist ebenso unbestritten wie für den Ständerat (vgl. Amtliches Bulletin vom 17. März 2026), dass die Forderungen der beiden Initiativen der Kantone Thurgau (22.322) und Bern (23.302) grundsätzlich erfüllt sind; sie sollen deshalb abgeschrieben werden.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)

wak.cer@parl.admin.ch

Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)