22.3338 · Interpellation · 2022-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Frage 21.7780 schreibt der Bundesrat, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) prüfe, welchen Beitrag die Bahn mit dem Projekt "Perspektive Bahn 2050" zur langfristigen Klimastrategie der Schweiz, Zeithorizont 2050, leisten kann. Die laufenden Untersuchungen konzentrieren sich dabei auf den Beitrag des Schienenverkehrs für die Erreichung der Klimaziele.
Ebenso wichtig ist es allerdings zu untersuchen, welchen Beitrag der Schienenverkehr für die Erreichung der Ziele der "Strategie Biodiversität Schweiz" leisten kann.
Glaubt man dem kürzlich erschienenen, sehr umfassenden und transparenten Bericht, den das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das BAV im Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats erstellt haben, so sind die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erhaltung und der Förderung der Biodiversität auch Gegenstand des Projekts "Perspektive Bahn 2050''.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wann und und in welcher Form erstatten die betroffenen Bundesämter Bericht über die Umsetzung der im Bericht "Biodiversitätsschädigende Subventionen im Verkehrsbereich" vorgesehenen Massnahmen, über die Schlüsse, die sie daraus ziehen, und über die geplanten Folgearbeiten?
2. Wann wird die Langfristperspektive Bahn 2050 veröffentlicht?
3. Wann wird die im Bericht des ASTRA und des BAV erwähnte Studie veröffentlicht, die Zielkonflikte zwischen einem Bahnausbau und dem Umweltschutz untersucht?
4. Wie werden die Methoden, Vorgehensweisen und Massnahmen angewendet, die helfen können, diese Zielkonflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und zu lösen? Wird man die betroffenen Kreise bei der Interessenabwägung einbeziehen?
5. Sieht die Studie über die Zielkonflikte zwischen Bahnausbau und Umweltschutz auch Massnahmen vor, die darauf abzielen, die Biodiversität im Bereich des Schienenverkehrs proaktiv zu schützen und zu fördern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur finden sich nur Projekte und Vorhaben, die aufgrund einer umfassenden Problemanalyse und detaillierten Zweckmässigkeitsbeurteilungen als alternativlos betrachtet werden. Das bedeutet, dass es neben Bau und Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur keine anderen Möglichkeiten gibt, drohende Engpässe und Verträglichkeitsprobleme auf den nationalen Verkehrsnetzen zu verhindern. Bewilligte Vorhaben werden möglichst umweltschonend realisiert und unterliegen strengen Umweltvorgaben. Im Rahmen der Perspektive BAHN 2050 wurden die Zielkonflikte zwischen Bahnausbau und der Umwelt untersucht (vgl. Antwort 4/5).
Hinsichtlich der Massnahmen aus dem Bericht "Biodiversitätsschädigende Subventionen im Verkehrsbereich" des ASTRA und BAV ist darauf zu verweisen, dass bereits in den abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen der Periode 2021-2024 über den Betrieb und Substanzerhalt der Eisenbahninfrastrukturen explizite Ziele zur Stärkung der Biodiversität aufgenommen wurden. Ein gezieltes Monitoring und Controlling dieser neuen Leistungsziele "Biodiversität" wurde in engem Kontakt mit der Branche initialisiert. Zudem werden zur Zeit Abklärungen im Rahmen der laufenden Revision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung vorgenommen, inwiefern biodiversitätsverhindernde Vorgaben reduziert werden können. Im Weiteren laufen Abklärungen bezüglich Einbezug der Biodiversitäts- und Bodenstrategie in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
2. Die Vision und die strategische Stossrichtung der Perspektive BAHN 2050 werden dem Parlament im Standbericht 2023 über die Eisenbahn-Ausbauprogramme in Kurzform vorgelegt. Ein Vernehmlassungsverfahren dazu ist im Sommer 2022 vorgesehen.
3. Die erwähnte Studie steht kurz vor ihrem Abschluss und wird mit der Eröffnung der Vernehmlassung zum Standbericht 2023 über die Eisenbahn-Ausbauprogramme veröffentlicht.
4./5. Der Bericht identifiziert die wichtigsten Zielkonflikte zwischen einem Bahnausbau und der Umwelt. Er schlägt Wege vor, um diese Zielkonflikte zu lösen oder ihre Folgen zumindest abzuschwächen. Die grössten Konflikte mit den Schutzzielen werden in den Bereichen Boden, Landschaft, Biodiversität und Lärm verortet. Gestützt auf den genannten Bericht, wird das federführende BAV entscheiden können, wann und wie die betroffenen Kreise einbezogen werden. Es wird darum gehen, aus den Vorschlägen der Sachverständigen geeignete Massnahmen auszuwählen und in die Planungs-, Bewertungs- und Umsetzungsprozesse für den nächsten Ausbauschritt zu integrieren, der 2026 vorgestellt werden soll.
Antwort des Bundesrates.