22.3491 · Interpellation · 2022-05-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Zeit drängt. Bis 2035 müssen mindestens 25 TWh Strom aus Fotovoltaikanlagen produziert werden. In jüngster Zeit sind in der Presse und von der Wissenschaft viele Projekte und Ideen für den zusätzlichen Bau von Fotovoltaikanlagen präsentiert worden. So werden Anlagen z.B. im alpinen Raum, in der Landwirtschaft, auf Stauseen, an Autobahnen, auf Perrondächer, an Gebäudefassaden etc. vorgeschlagen. Die Projekte sind unterschiedlich ausgereift und zum Teil erst als Ideen vorhanden. Zweifelsohne haben viele dieser Projekte das Potenzial, einen wichtigen Beitrag an die Winterstromversorgung zu leisten.
Gleichzeitig haben sich bereits Organisationen zu Wort gemeldet und Widerstand insbesondere bezüglich des Landschaftsschutzes und der Biodiversität angemeldet. Es treffen viele Interessen aufeinander. Es geht darum, Anlagen zu realisieren, die einen hohen Energieertrag bei gleichzeitig verhältnismässigem geringem ökologischen Eingriff aufweisen.
In dieser Ausgangslage bietet sich die Einberufung eines runden Tisches an. Die runde Tisch soll -im Sinne einer Empfehlung an die Politik- aufzeigen, bei welchen rechtlichen Rahmenbedingungen die einzelnen Interessenvertreter dem Ausbau der PV-Anlagen in den einzelnen Bereichen (alpine Anlagen, auf Infrastrukturen, Agri-PV, Gebäudefassaden) zustimmen können.
Am runden Tisch sollen die wichtigsten Interessenvertreter teilnehmen: Elektrizitätsunternehmen, Umweltorganisationen, Landwirtschaft, Kantone, Branchenvertreter, Hauseigentümer etc.
Als Vorbild für den runden Tisch PV dient der runde Tisch Wasserkraft, in dem ein Grundverständnis über 15 Projekte zum Ausbau der Wasserkraft erzielt werden konnte.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie weit ist der Bundesrat bezüglich Klärung der wesentlichen Hindernisse für den Zubau von PV-Anlagen innerhalb und ausserhalb der Bauzone.
- Ist der Bundesrat bereit, möglichst rasch einen runden Tisch mit den relevanten Anspruchsgruppen zu PV-Anlagen einzuberufen, um zu klären, wo und wie bis 2035 25 TWh PV zugebaut werden können (analog zum runden Tisch Wasserkraft)?
- Ist der Bundesrat bereit, rasch die notwenigen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, um die Hindernisse für den Zubau zu eliminieren?
- Ist der Bundesrat bereit, sich für die rasche Ausbildung der Fachpersonen einzusetzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1., 2. und 3. Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat für den Bundesrat Priorität. Es ist deshalb laufend daran, die Rahmenbedingungen für den Ausbau zu verbessern. Dies geschieht in engem Austausch mit allen massgeblichen Akteuren. Auch im Photovoltaik (PV)-Bereich pflegt der Bund einen engen Austausch mit den massgeblichen Stakeholdern.
Seit einigen Jahren verzeichnet der Zubau der PV jährliche Wachstumsraten von über 40 Prozent. So wurden 2020 PV-Anlagen mit einer Leistung von 493 MW verkauft,2021 waren es 705 MW. 2022 ist mit einer weiteren Steigerung auf etwa 900 MW zu rechnen. Das Ziel des Bundesrates für die Elektrizitätsproduktion aus Photovoltaik im Jahr 2035 beträgt laut der Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien 14 TWh/a. Dafür ist in der Periode 2021-2035 ein mittlerer jährlicher Zubau von 750 MW nötig. Dieses Niveau des Zubaus wurde bereits im ersten Jahr der Periode fast erreicht und wird voraussichtlich 2022 übertroffen. Es ist damit zu rechnen, dass der Zubau in den Folgejahren auf über 1 GW pro Jahr zunimmt. Nichtsdestotrotz teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Zubau der Photovoltaik in den nächsten Jahren noch stärker vorangetrieben werden muss.
Hürden, die im Bereich Photovoltaik auftreten, werden vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in enger Zusammenarbeit mit der Branche und den Kantonen analysiert und behoben. Auf diese Weise konnte der Bund in den letzten Jahren bereits zahlreiche Verbesserungen auf dem Verordnungsweg vornehmen:
- Per 1. Juli 2022 wurde der Bau von Solaranlagen ausserhalb der Bauzone vereinfacht. Diese Erleichterung begünstigt bspw. neue PV-Anlagen auf bestehenden Bauten und Anlagen wie z.B. Lärmschutzwänden, auf Stauseen und anderen künstlichen Gewässern oder - im Interesse der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung - in wenig empfindlichen landwirtschaftlichen Gebieten.
- Solaranlagen auf Flachdächern sind neu bewilligungsfrei möglich, und zwar sowohl innerhalb wie auch ausserhalb von Bauzonen. Die bestehenden Vorgaben für bewilligungsfreie Solaranlagen auf Steildächern wurden überdies vereinfacht.
- Die Planvorlagepflicht beim ESTI bezüglich Einspeisung ins Niederspannungsnetz wurde abgeschafft.
- Eine spezifische Förderung von stark geneigten Anlagen wurde eingeführt (für z.B. Fassadenanlagen).
- Ab 1. Januar 2023 werden der räumliche Perimeter, innerhalb dessen der Eigenverbrauch zulässig ist, erweitert und die Abrechnungsregeln beim Zusammenschluss Eigenverbrauch (ZEV) mit Mieterinnen und Mietern stark vereinfacht. Zudem werden für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch, z.B. PV-Anlagen auf Scheunendächern oder Lagerhallen, höhere Einmalvergütungen von bis zu 60 Prozent der Kosten eingeführt.
- Um den Bau von PV-Anlagen an Lärmschutzwänden oder auf Parkplätzen der Nationalstrassen durch Dritte zu fördern, werden die benötigten Flächen vom Bundesamt für Strassen (Astra) künftig kostenlos zur Verfügung gestellt.
Auf der Stufe Vollzug wurden mehrere Verbesserungen erreicht:
- Kompletter Abbau der Warteliste für Einmalvergütungen für PV-Anlagen.
- Einrichtung eines elektronischen Kundenportals für die Anmeldung zur Förderung von PV-Anlagen bei der Vollzugsstelle Pronovo oder die Einführung des Tools "Elektroform Solar" durch Swissolar zur Vereinheitlichung und Vereinfachung von administrativen Prozessen bei der Umsetzung von PV-Anlagen.
- Für die Planung von PV-Anlagen stellt EnergieSchweiz zahlreiche Informationen für Kantone, Gemeinden und Bürger und Bürgerinnen zur Verfügung.
- Mit zwei kurzfristigen Förderprogrammen für Gemeinden werden diese bei der Planung von PV-Installationen und von Elektro-Ladeinfrastruktur unterstützt.
Weitere Schritte zur erleichterten Erstellung von Solaranlagen sind derzeit in Planung. In der sog. Beschleunigungsvorlage, die der Bundesrat am 2. Februar 2022 in die Vernehmlassung geschickt hat, sieht der Bundesrat Steuerabzüge für PV-Anlagen auf Neubauten sowie die Abschaffung der Bewilligungspflicht für PV-Anlagen auf Fassaden vor. Zudem stellt er eine PV-Pflicht für Neubauten zur Debatte. Aktuell wertet das UVEK die Vernehmlassung aus.
Der Bund wird auch in Zukunft den Ausbau der PV weiterverfolgen und dabei eng in unterschiedlichen Formen mit den massgeblichen Anspruchsgruppen zusammenarbeiten. Für PV-Anlagen ausserhalb der Bauzone (inkl. alpine, freistehende Anlagen) hat das UVEK zu Workshops mit den verschiedenen Stakeholdern (Strombranche, Kantone, Schutzorganisationen) eingeladen.
4. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen bei der Ausbildung von Fachkräften in der Solarbranche sehr bewusst. Im Rahmen des Programms EnergieSchweiz unterstützt der Bund die Gebäude- resp. die Photovoltaikbranche bei deren Anstrengungen im Bereich Aus- und Weiterbildung. Im Januar 2022 wurde dazu die "Bildungsoffensive Gebäude" lanciert. In der entsprechenden Roadmap sind die Möglichkeiten der Branche, den Fachkräfte- und Kompetenzmangel zu mildern, sowie die mögliche Unterstützung durch den Bund umfassend abgebildet. Die Roadmap beinhaltet unter anderem auch eine Massnahme zum Themenfeld "Entwicklung neuer Berufe". Neue Lehrberufe im Solarbereich kann der Bundesrat zwar nicht direkt selber umsetzen, dies ist Aufgabe der Organisationen der Arbeitswelt, er kann dies aber unterstützen.
Antwort des Bundesrates.