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22.3533 · Interpellation · 2022-06-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Promotoren der Pilotversuchsprojekte mit THC-haltigem Cannabis sind daran, tausende von Cannabiskonsumenten/-konsumentinnen zu gewinnen.

Fragen:

1. Wer steckt hinter dem Namen Sanity Group, welche unseres Wissens ein Projekt in Baselland eingereicht hat?

2. Welche Projektziele hat diese Sanity Group?

3. Wer stellt die auf den THC-Wert geprüften Cannabis-Produkte für diese Versuche bereit?

4. Welche Firma macht davon wie viel Gewinn?

5. Stellt die Sanity Group seine eigenen Produkte bereit?

6. Welche unabhängige Expertengruppe wird die Ziele der Studie auswerten?

7. Wer übernimmt wie viele der anfallenden Kosten und wie hoch sind diese?

8. Wer steckt hinter dem Namen "Verein Cannabis Research"?

9. Welche Projektziele hat dieser Verein in Zürich, Bern, St.Gallen und Baselstadt?

10. Welche unabhängige Expertengruppe wird die Studie der vier Städte auswerten?

11. Wer stellt die auf den THC-Wert geprüften Cannabis-Produkte für diese Versuche bereit?

12. Welche Firma macht davon wie viel Gewinn?

13. Stellt der Verein Cannabis Research seine eigenen Produkte bereit?

14. Wer übernimmt die anfallenden Studienkosten und wie hoch sind diese?

Stellungnahme des Bundesrates

1. bis 6. und 8. bis 13. Der Bundesrat äussert sich nur zu bewilligten Gesuchen und nicht zu allfälligen laufenden Verfahren. Bewilligte Gesuche werden auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) publiziert (vgl. www.bag.admin.ch/pilotversuche). Im Rahmen der Gesuchprüfung stellt das BAG sicher, dass lediglich wissenschaftliche Pilotversuche im Sinne des Artikels 8a des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) bewilligt werden, welche die Anforderungen der Verordnung zu den Pilotversuchen (BetmPV; SR 812.121.5) erfüllen. Dabei werden u.a. die Studienziele, das Studiendesign, die Forschungsmethodik und das Gesundheitsschutzkonzept geprüft. Falls die Studie unter das Humanforschungsgesetz (HFG; SR 810.30) fällt, muss das Gesuch auch der zuständigen Ethikkommission vorgelegt werden. Zudem werden die betroffenen Gemeinden und Kantone zum Pilotversuch angehört.

Das BAG kann von den Verantwortlichen der Pilotversuche auch die Rohdaten einfordern, um eigene Datenauswertungen durchzuführen und die Ergebnisse zu validieren. So kann gewährleistet werden, dass die Forschung im Rahmen dieser Pilotversuche den wissenschaftlichen Standards genügt.

7. und 14. Der Bund ist nicht für die Finanzierung der Pilotversuche mit Cannabis zuständig, sondern die Projektverantwortlichen und deren Geldgeber (Kantone, Gemeinden, Universitäten, Verbände, Stiftungen usw.). Eine Förderung durch den Schweizerischen Nationalfonds ist jedoch grundsätzlich möglich. Die Unabhängigkeit der Forschung von kommerziellen Interessen ist auch Gegenstand der Gesuchprüfung durch die Ethikkommissionen und das BAG.

Antwort des Bundesrates.