Internationale Zusammenarbeit. Stärkung des Privatsektors in den Schwerpunktländern der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz
22.3534 · Motion · 2022-06-01
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Förderung und Unterstützung des lokalen Privatsektors in den Partnerländern im Rahmen der neuen Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 zu priorisieren; dabei soll der Fokus vor allem auf die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze gelegt werden.
Begründung
Die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze gehört zu den vier thematischen Schwerpunkten der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 und wird als spezifisches Ziel in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) aufgeführt.
Wie in der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 unterstrichen wird, spielt der Privatsektor bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Armutsreduktion eine wesentliche Rolle. Die Akteure des lokalen Privatsektors, vor allem die KMU, die das Rückgrat jeder Wirtschaft bilden, sind für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Umsetzung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung von entscheidender Bedeutung (Art.1,5,8,9 und 12). Daher geht es darum, den lokalen Privatsektor bei der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze zu unterstützen und ihm zu helfen, die Qualifikationen von Frauen und jungen Menschen auf dem lokalen Arbeitsmarkt zu stärken und ihnen dadurch Beschäftigungsperspektiven zu bieten.
Ein wichtiger Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich sollte darin bestehen, die Rahmenbedingungen zu verbessern, indem ein günstiges Umfeld für lokale Privatinitiativen und eine verantwortungsvolle Verwaltung öffentlicher Mittel geschaffen wird und damit die Stabilität und die wirtschaftliche Gouvernanz gestärkt werden; ebenso sollten Massnahmen zur Förderung des Unternehmertums, der Gesundheitssysteme, der Grundbildung, der Berufsausbildung und der finanziellen Eingliederung sowie die Stärkung der Standards und Förderung bewährter Verfahren in den Bereichen Nachhaltigkeit, Gleichstellung der Geschlechter und Achtung der Menschenrechte ergriffen werden.
Die Stärkung und Entwicklung des lokalen Privatsektors kann auch zu den anderen thematischen Schwerpunkten der internationalen Zusammenarbeit beitragen, namentlich zur Bekämpfung des Klimawandels und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie zur Verringerung der Ursachen irregulärer Migration.
Die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 muss auch die Kohärenz der Massnahmen und Instrumente aufzeigen, die in den Schwerpunktländern auf bilateraler und multilateraler Ebene von der DEZA, dem SECO und SIFEM umgesetzt werden, um bestmöglich zur Entwicklung des lokalen Privatsektors und zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze beizutragen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Februar 2023 wird der Bundesrat die finanziellen Eckwerte für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse festlegen. Auf dieser Grundlage wird im ersten Halbjahr 2023 die Vernehmlassung zur Botschaft über die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 eröffnet. Bei dieser Gelegenheit werden sich die interessierten Kreise äussern können. Die genannte Botschaft wird derzeit ausgearbeitet, wobei die Förderung und die Unterstützung des lokalen Privatsektors im Rahmen der Überlegungen zu den Prioritäten und thematischen Schwerpunkten berücksichtigt werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.