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22.3720 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Das VBS hat am 2. Dezember die Armeeauszählung 2021 (ARMA21) veröffentlicht. Das Ziel der Alimentierung gemäss WEA ist, dass im Einsatzfall 100 000 AdA einrücken können (Sollbestand). Als Mittel zu diesem Zweck ist ein Effektivbestand von höchstens 140 000 zulässig. Die zentrale Frage der Alimentierung gemäss WEA lautet also: Wie viele AdA können tatsächlich im Einsatzfall aufgeboten werden? Ausgerechnet diese Zahl weist die ARMA21 jedoch nirgends aus. Klar ist jedoch, dass diese Zahl viel mehr als den Effektivbestand umfasst und 140 000 bei weitem übersteigt. Das Ziel der Alimentierung ist deshalb nicht nur erreicht, sondern massiv übertroffen, und auch weit in die Zukunft gesichert. Vor diesem Hintergrund rechtfertigt sich auch, dass die Vorgabe, dass der Effektivbestand höchstens 140 000 betragen darf, eingehalten wird.

Die Covid-19-Pandemie bestätigt die Relevanz dieser Frage: Denn von den AdA, die zum Assistenzdienst aufgeboten wurden, waren 13 Prozent Durchdiener, die ihre Ausbildungsdienstpflicht erfüllt hatten und in die "Durchdiener-Reserve" eingeteilt waren - die also nicht mehr zum Effektivbestand zählten.

Die ARMA21 weist zwar das "Gesamttotal an Militärdienstpflichtigen" mit 176 077 aus, sagt aber nicht, wie viele davon im Einsatzfall aufgeboten werden können. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Wie gross ist das Gesamttotal aller Militärdienstpflichtigen, die im Einsatzfall aufgeboten werden können?

2. Wie sieht die Aufschlüsselung dieses Gesamttotals aus (insb. nach Effektivbestand, Durchdiener, AdA im letzten Jahr, AdA ab Mitte Jahr nach bestandener RS, etc.).

3. Anerkennt der Bundesrat vor diesem Hintergrund, dass das Ziel der Alimentierung gemäss WEA (dass im Einsatzfall 100 000 einrücken) auf lange Sicht - auch über die Entlassung von je zwei Jahrgängen 2029 und 2030 hinaus - gewährleistet ist? Wenn nein: Warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1.+2. Für einen Einsatz der Armee hätte mit Stichdatum 1. März 2021 (Stand der Armeeauszählung 2021) der Effektivbestand von 147'510 Armeeangehörigen (AdA) aufgeboten werden können, zuzüglich 8649 ausgerüsteter Durchdiener, die gemäss Art. 54a Militärgesetz (MG; SR 510.10) nach erfüllter Ausbildungsdienstpflicht noch zu Einsätzen aufgeboten werden können. Die restlichen 19'918 Militärdienstpflichtigen waren nicht in Formationen der Armee eingeteilt. Dazu gehören:

- 2652 Militärdienstpflichtige, die in Formationen ausserhalb der Armee eingeteilt waren. Dabei handelt es sich etwa um Angehörige des Kompetenzzentrums Sport der Armee, der Militärjustiz oder der Betriebsdetachemente der Kantone (Art. 1 Abs. 2 Bst. b der Armeeorganisation, AO, SR 513.1);

- 5334 AdA, die von der Militärdienstpflicht befreit waren (Art. 18 MG);

- 3814 AdA, die nicht in eine Formation eingeteilt waren. Nicht eingeteilt werden AdA, wenn sie sich beispielsweise in einem bewilligten Auslandaufenthalt befinden, der länger als 12 Monate dauert, oder besondere persönliche Verhältnisse vorliegen, wie z. B. ein hängiges Strafverfahren, und deshalb vorübergehend nicht in einer Funktion bei der Truppe eingesetzt werden können (Art. 1 Abs. 2 Bst. c AO);

- 8118 ehemalige Durchdiener, die vier Jahre nach Erfüllung der Ausbildungsdienstpflicht ihre persönliche Ausrüstung zurückgegeben haben und gemäss Art. 54a MG nicht mehr aufgeboten werden. Bis zur Erfüllung der minimalen Militärdienstpflicht von sieben Jahren werden sie noch für drei weitere Jahre in einem Personalgefäss administrativ geführt (Art. 1 Abs. 2 Bst. d AO).

Der Bundesrat verweist zum System der Bestandeszahlen ferner auf seine Antworten auf die Ip. 21.3343 Seiler Graf "Irreführende Armeeauszählung 2020" und die Ip. 22.3744 Fivaz Fabien "Armeeauszählung 2021. Klärung offener Fragen".

3. Mit der Weiterentwicklung der Armee wurde die Militärdienstpflicht abgestuft gesenkt, damit ein Effektivbestand von 140'000 AdA ab dem Start im Jahr 2018 sichergestellt werden konnte. Konkret sind bis 2028 zwei Jahrgänge mehr eingeteilt, als dies mit einer einheitlichen Dauer der Militärdienstpflicht der Fall gewesen wäre. Als Folge davon bleibt der Effektivbestand bis 2028 weiterhin hoch. Dieser Überschuss des Effektivbestands ist allerdings deutlich zu niedrig, um Ende des Jahrzehnts einen Effektivbestand von 140'000 AdA zu gewähren. Der Bundesrat hat daher im ersten Teil des Berichts über die Alimentierung von Armee und Zivilschutz (BBl 2021 1555) festgehalten, dass der angestrebte Effektivbestand von 140'000 AdA bei unveränderten Rahmenbedingungen (Anzahl Dienstpflichtige und Anzahl Abgänge aus der Armee) ab 2030 um rund 20'000 unterschritten wird. Für den Bundesrat haben sich diese Rahmenbedingungen nicht verändert.

Antwort des Bundesrates.