22.3871 · Motion · 2022-06-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt,
1. im EU-Dossier mit den Sozialpartnern Lösungen / eine tragfähige Einigung zu finden, wie den Schweizer Anliegen beim Schutz der Schweizer Löhne und der Schweizer Sozialwerke Rechnung getragen wird im Verhältnis Schweiz - EU.
2. dem Parlament regelmässig Bericht über den Fortgang der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern zu erstatten.
3. Schutzklauseln in den zentralen Fragen der Personenfreizügigkeit mit der EU zu prüfen und dem Parlament vorzulegen, insbesondere für die Schweizer Sozialwerke und den Schutz der Schweizer Löhne (Ausbau der Flankierenden Massnahmen).
Eine Minderheit der Kommission (Portmann, Aebi, Büchel, Farinelli, Geissbühler, Gössi, Grüter, Köppel, Page, Schillinger) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Der wichtigste Grund für den Abbruch der Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen mit der EU war die einseitige Aufkündigung der sozialpartnerschaftlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen in der Europapolitik im Jahre 2018 durch den Bundesrat. Solange dieser sozialpartnerschaftliche Konsens und das Vertrauen nicht wieder hergestellt sind, bleibt die inländische Abstützung jedes weiteren Schritts zu einem guten bilateralen Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU illusorisch. Deshalb muss - bevor die Schweiz gegenüber der EU wieder Konzessionen macht - die Sozialpartnerschaft im EU-Dossier wieder hergestellt werden. Das ist die primäre Aufgabe des Bundesrats, die er jetzt umgehend an die Hand nehmen muss. Ziel muss ein inländisches Commitment sein zwischen den Sozialpartnern und denjenigen Parteien, die die Weiterführung eines institutionellen Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU wollen, so dass Lohnschutz und Schutz des Sozialsystems bei jedem zukünftigen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gesichert sind.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der Sozialpartner im Bereich der Europapolitik. Er hat entsprechend bereits in den Verhandlungen über das Institutionelle Abkommen (InstA) den Anliegen der Sozialpartner Rechnung getragen und den Erhalt des Schweizer Lohnschutzes klar vertreten. Die Sozialpartner waren zudem in allen Etappen der Verhandlungen systematisch einbezogen. So führte der Bundesrat Anfang 2019 breit gefächerte Konsultationen mit den wichtigsten Schweizer Akteuren, darunter auch den Sozialpartnern. Ab Mitte 2019 wurden die Sozialpartner bei der gemeinsamen Lösungssuche in den drei verbleibenden offenen Punkten systematisch und konsequent einbezogen. Dies geschah sowohl auf höchster Ebene im Rahmen von bundesrätlichen Ausschusssitzungen wie auch auf Arbeitsebene.
Dieser inklusive Ansatz kam auch nach Beendigung der Verhandlungen zum InstA zum Tragen. So wurden die Sozialpartner insbesondere in die Arbeiten über die innenpolitischen Spielräume beim Abbau von Regelungsdifferenzen zwischen Schweizer und EU-Recht eingebunden. U.a. fand am 3. Mai 2022 ein Austausch zwischen Bundesrätin Karin Keller-Sutter sowie Bundesrat Guy Parmelin mit den Spitzenvertretern der Sozialpartner statt. Die Resultate dieser Gespräche und Arbeiten werden in den aktuell laufenden Sondierungen mit der EU-Kommission berücksichtigt. Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen der Motion in diesem Punkt als bereits erfüllt und beantragt dessen Ablehnung.
Mit Blick auf allfällige neue Verhandlungen mit der EU wird der Bundesrat weiterhin den Dialog mit den Sozialpartnern führen. Den Sozialpartnern kommt hierbei eine wichtige Rolle zu, aber auch andere Themenbereiche sind einer Lösung zuzuführen, welche den Einbezug zusätzlicher Kreise bedürfen. Der Bundesrat behält dabei die Gesamtinteressen der Schweiz im Auge.
2. Die Aussenpolitischen Kommissionen (APKs) werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben laufend über die europapolitischen Aktualitäten informiert bzw. ggf. konsultiert. Die regelmässige Berichterstattung gegenüber dem Parlament dagegen würde - insofern dieses öffentlich tagt - zu einer Offenlegung der Schweizer Verhandlungsposition und ihrer verhandlungstaktischen Überlegungen führen. Ein solches Vorgehen steht einer erfolgreichen Verhandlungsführung entgegen.
3. Gestützt auf die allgemeine Schutzklausel gemäss Artikel 14 Absatz 2 FZA könnte die Schweiz für den Fall von "schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Störungen" bereits heute zusätzliche, temporär vom FZA abweichende Massnahmen ergreifen, sofern die EU damit einverstanden ist.
Ob und in welcher Form in Zukunft zusätzliche Schutzklauseln notwendig sein werden, hängt davon ab, welche Ausnahmen in den geplanten Verhandlungen mit der EU vereinbart werden können, um die wesentlichen Interessen der Schweiz im Bereich der Personenfreizügigkeit zu schützen. Auch darüber werden, wie in Ziff. 2. ausgeführt, die APKs gemäss den gesetzlichen Vorgaben informiert bzw. ggf. konsultiert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.