22.4236 · Motion · 2022-09-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, die darauf hinwirken, dass Private und Gemeinden Einrichtungen zum Sammeln von Regenwasser installieren.
Begründung
Der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Kopf beträgt in der Schweiz rund 250 Liter pro Tag. In diesem von Trockenheit geprägten Jahr kam es in verschiedenen Gemeinden zu Problemen bei der Wasserversorgung, was zur Folge hatte, dass die Gemeinden den Wasserbezug einschränken mussten. Das Regenwasser als weiches Wasser ist besonders geeignet für Waschmaschinen und sanitäre Einrichtungen sowie für Reinigungsarbeiten, insbesondere aber für die Gartenbewässerung. Das Potenzial zum Sammeln von Regenwasser ist interessant. So gibt es Systeme, mit denen durchschnittlich 600 Liter Regenwasser pro m2 Dachfläche aufgefangen werden können (also 60 000 Liter pro Jahr für ein Dach von 100 m2). Selbst in den Monaten, in denen es wenig regnet, können 30-40 Liter Regenwasser pro m2 Dachfläche zurückbehalten werden. Für eine komplette Anlage (Tank, Filter, Pumpe und Leitungsnetz) müssen Private mit Kosten zwischen 6000 und 9000 Franken rechnen. Einige Gemeinden wie die Stadt Lausanne oder die Gemeinde Leytron im Rhonetal übernehmen einen kleinen Teil der Investitionskosten für solche Einrichtungen. Der Bundesrat weist in seinem Bericht vom 15. Mai 2022 "Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement" in Erfüllung des Postulats 18.3610 Rieder darauf hin, dass die privaten Regenwasserspeicher von Interesse sind, weil sie einen wirksamen Beitrag zum kleinräumigen Wasserrückhalt leisten, insbesondere für die Gartenbewässerung. Der Bundesrat soll die geeignetsten Massnahmen vorschlagen, sei es in Form einer Beteiligung an der Subventionierung oder in Form einer Steuerbefreiung für die Installationskosten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
In Erfüllung des Postulats Rieder (18.3610) veröffentlichte der Bundesrat im Mai 2022 den Grundlagenbericht "Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement". Demzufolge leisten Regenwasserspeicher im Siedlungsgebiet einen Beitrag zum kleinräumigen Wasserrückhalt. Der Bund befürwortet die private Regenwasserspeicherung und -nutzung. Insbesondere in Gebieten mit knappen Wasserressourcen - beispielsweise in den Karstgebieten des Jurabogens - trägt sie während Trockenperioden zur Schonung der Trinkwasserressourcen bei. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, diese Gebiete zu ermitteln und eine an die Region angepasste Wasserbewirtschaftung zu fördern. Dies geschieht vorzugsweise im Rahmen einer regionalen Wasserressourcenplanung. Eine schweizweite finanzielle Förderung von Regenwasserspeicherung und -nutzung für Private und Gemeinden durch den Bund ist aus Sicht des Bundesrates nicht zweckmässig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.